Die Netzentgelte von 50Hertz verdoppeln sich im Vergleich zum Jahr 2023 und sind daher ein wesentlicher Treiber für die Erhöhung im Verteilungsnetz. Nach Aussage des Übertragungsnetzbetreibers liegen die Ursachen in den weiterhin hohen Kosten für Systemdienstleistung, Beschaffung von Verlustenergie sowie den anhaltend hohen Investitionskosten für den Ausbau des Übertragungsnetzes.
Zur Dämpfung der Netzentgelterhöhung der Übertragungsnetzbetreiber waren ursprünglich Zuschüsse des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfond vorgesehen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sowie der dadurch notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushaltes werden diese Zuschüsse nicht mehr gewährt.
Die gestiegenen Netzentgelte der 50Hertz werden somit in voller Höhe an die Stromnetz Hamburg GmbH übertragen und führen zu deutlich steigenden Kosten im Jahr 2024; diese Kosten sind im Rahmen der Festsetzung der Netzentgelte an die Hamburger Kund*innen weiterzugeben.
Für die durchschnittlichen Hamburger Haushaltskund*innen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh steigt das Entgelt im Vergleich zum Jahr 2023 für den Netzzugang um ca. 23 Prozent; das entspricht einer Mehrbelastung von ca. 100 Euro brutto im Jahr. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden von der Stromnetz Hamburg GmbH gegenüber allen in Hamburg tätigen über 550 Stromlieferanten gleichermaßen erhoben.
Die Stromnetz Hamburg GmbH wird weiter beständig in den Ausbau, die Modernisierung und Digitalisierung des Stromnetzes in Hamburg investieren, um den Bürger*innen weiterhin eine hohe Verfügbarkeit und Versorgungsqualität zu gewährleisten und die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Eine gute Netzinfrastruktur ist wichtig für die umfassende Elektrifizierung der Mobilitäts- und Wärmewende sowie der Dekarbonisierung der Industrie. Das Netz muss für den zukünftig steigenden Lastanstieg durch die Kund*innen vorbereitet sein.
Hintergrund: Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- bzw. Umspannwerksebene des Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.
Da sich die Netzentgelte aufgrund der natürlichen Monopolstellung nicht im freien Wettbewerb bilden können, legt die Regulierungsbehörde (BNetzA) eine festgelegte Kostenbasis (Erlösobergrenzen) fest, die die Grundlage für die Netzentgelte darstellen. Diese beruhen auf den Erlösobergrenzen und einer Kalkulation für das kommende Jahr.
Seit 2023 werden die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber in ganz Deutschland bundeseinheitlich festgelegt. Damit verteilen sich die Kosten für Netzausbau, -instandhaltung und Stromtransport gleichmäßig auf alle Verbraucher*innen auf.
Die endgültigen Netzentgelte können ab jetzt unter www.stromnetz-hamburg.de aufgerufen werden.
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