Fast die Hälfte aller neuen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung entfiel im Jahr 2022 auf psychische Erkrankungen. Immer mehr Versicherte können wegen einer psychischen Störung und deren Folgen dauerhaft nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen und erhalten vom Versicherer dafür eine Invalidenrente. Die Psyche ist mit großem Abstand Ursache Nummer eins – mit steigender Tendenz. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Debeka hervor. Dafür hat der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland seinen Bestand vonetwa 426.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten für das Jahr 2022 ausgewertet. Berücksichtigt wurden dabei die 1.075 neu eingetretenen Leistungsfälle. Die drei Hauptgründe: Für 47,5 Prozent waren psychische Erkrankungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,3 Prozent Neubildungen (zum Beispiel Krebserkrankungen) an. Mit 10,6 Prozent war der Bewegungsapparat – Rücken, Gelenke etc. – der drittgrößte Anlass, nicht mehr arbeiten zu können. Während körperliche Beschwerden lange Zeit die Berufsunfähigkeitsstatistiken prägten, hat zwischenzeitlich eine deutliche Verschiebung hin zu psychischen Erkrankungen stattgefunden. 

Anteil der Psyche erreicht Höchststand 

Der Anteil psychischer Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit schwankte viele Jahre zwischen 40 und 45 Prozent. 2022 verzeichnete die Debeka ein Rekordniveau von 47,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der Psyche als Berufsunfähigkeits-Grund im Jahr 2022 um 2,6 Prozentpunkte. „Der massive Anstieg psychischer Erkrankungen, der sich zunehmend auch bei der Berufsunfähigkeit bemerkbar macht, ist ein Alarmsignal in einer sich wandelnden Gesellschaft. Hier sieht man: Themen wie Work-Life-Balance und mehr Ausgleich bei mentalen Belastungen werden immer wichtiger. Gleichzeitig müssen diese Zahlen uns alle wachrütteln. Wir sollten mit psychischen Erkrankungen gesellschaftlich offener umgehen und dieses komplexe Krankheitsbild endlich aus der Stigmatisierung herausholen“, sagt Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka.

Corona als Ursache nimmt zu

Auch die Corona-Pandemie schlägt sich in der Berufsunfähigkeitsstatistik das zweite Jahr in Folge nieder – wenn auch auf bisher niedrigem Niveau: In 26 Fällen war eine Covid-19-Erkrankung und deren Folgen Grund für eine Berufsunfähigkeit. Das macht bei den neu eingetretenen Leistungsfällen im Jahr 2022 etwa 2,4 Prozent aus – das ist aber bereits eine Vervierfachung im Vergleich zum Vorjahr (sechs Fälle).

Andere Hauptursachen

Laut Debeka ist der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte (von 2021 insgesamt 11,9 Prozent) auf 10,6 Prozent gesunken. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund sind mit 15,3 Prozent nahezu gleichgeblieben (2021: 15,4 Prozent). 

Mehr Rente an mehr Empfänger gezahlt

Rund 69,1 Millionen Euro Rente (Vorjahr: 67,2 Millionen Euro) zahlte die Debeka im Jahr 2022 insgesamt an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Empfänger waren 7.931 (Vorjahr: 7.648) Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – verrichten konnten. Davon waren 7.067 Vollinvalide (Vorjahr: 6.815) und 864 Teilinvalide (Vorjahr: 833).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Debeka Gruppe
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz
Telefon: +49 (261) 49846-64
Telefax: +49 (261) 498-5555
http://www.debeka.de

Ansprechpartner:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (261) 49811-00
E-Mail: gerd.benner@debeka.de
Christian Arns
stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (261) 49811-22
Fax: +49 (261) 498-1111
E-Mail: christian.arns@debeka.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel