Um die Überwachung und Behandlung von Menschen mit Herzschwäche mit Hilfe modernster telemedizinischer Technik zu verbessern, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zum „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz“ vereinbart.

Beim Telemonitoring werden wichtige Vitalwerte der Patientinnen und Patienten regelmäßig aus der Ferne kontrolliert, sodass die betreuenden Fachärztinnen und -ärzte im Bedarfsfall schneller eingreifen können. Durch tragbare Messgeräte oder implantierte Sensoren können aktuelle Messwerte etwa zu Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Körpertemperatur oder Herzströmen in Echtzeit übertragen werden. Wirkungsstudien zeigen, dass durch die regelmäßige Kontrolle dieser Parameter und die schnellere Anpassung der Medikation die Lebenserwartung der Patienten mit einer chronischen Herzinsuffizienz steigt und die Zahl von Einweisungen ins Krankenhaus verringert werden kann.

Vor diesem Hintergrund haben sich BÄK und PKV zusammen mit den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder auf konkrete Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen geeinigt. Sie sichern den Fachärztinnen und -ärzten eine auskömmliche Finanzierung des Telemonitorings. Die Vereinbarung gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2026. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen sich die Beteiligten dann rechtzeitig über eine Verlängerung bzw. Anpassung dieser Empfehlungen verständigen.

Bei den medizinischen Indikationen für den Einsatz des Telemonitorings bietet die Vereinbarung von BÄK und PKV auf Grundlage der aktuellen Studienlage einen weiteren Rahmen als die Vorgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

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