Zum 1.1.2024 greift die zweite Stufe des Tarifvertrags, auf den sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite Anfang Juni 2022 geeinigt hatten. Demnach steigt der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) zum 1.1.2024 von 13 auf 13,50 Euro. Der zweite Branchenmindestlohn für Gesellinnen und Gesellen (Lohngruppe 6) erhöht sich von 16,20 Euro auf 16,70 Euro.

Beide Branchenmindestlöhne sind gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich und gelten bis Jahresende 2024 bundesweit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte: www.die-gebaeudedienstleister.de

Mit der zweiten Stufe des Tarifvertrags setzt sich Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk im Bereich der Einstiegslöhne für ungelernte Arbeitskräfte weiter deutlich (rund 9 Prozent) vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab.

Weiterhin gilt für die Branche ein unbefristeter, ebenso allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag. Dieser regelt unter anderem 30 Urlaubstage, Zuschlagsregeln für Nacht-, Sonn- und Feiertage sowie Erschwernis- und Belastungszuschläge: www.die-gebaeudedienstleister.de

Für dieses Jahr hat der BIV der Gewerkschaft bereits reguläre Tarifgespräche zugesagt: "Als industrienahes Dienstleistungshandwerk geht es uns nur gut, wenn es der Wirtschaft gut geht", so Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission. "Das ist weder aktuell noch perspektivisch der Fall, ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft in Deutschland schwächelt, der Ausblick ist mehr als fragil. Insofern gehen wir von einer extrem herausfordernden Tarifrunde mit der IG BAU aus, die seit Monaten bereits mit massiven finanziellen Forderungen in die Öffentlichkeit strebt."

Über Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner knapp 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Kronenstraße 55 – 58
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20670897
Telefax: +49 (30) 2062267-11
http://www.die-gebaeudedienstleister.de

Ansprechpartner:
Christopher Lück
Geschäftsführer Politik und Kommunikation
E-Mail: biv@die-gebaeudedienstleister.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel