Der passionierte Pianist hatte von seinem Vermieter zwar die Erlaubnis, in seiner Wohnung musizieren zu dürfen, aber er hatte die Rechnung ohne die Nachbarn gemacht: Sobald er sich ans Klavier setzte, um zu spielen, zeigten andere Hausbewohner ihren Unmut über die  Musik  , indem sie an Heizungsrohre und Wände klopften. Der Klavierspieler fühlte sich in seiner Musikausübung derart gestört, dass er einen Teil der Miete einbehielt. Seine Begründung: Die Wohnung sei nicht genügend schallisoliert, also liege ein Mietmangel vor. 25 Prozent Minderung hielt der Musiker laut ARAG Experten für angemessen. Doch sein Vermieter hatte wenig Verständnis und zog erfolgreich vor Gericht: Da das Haus in puncto Schallisolierung sogar über dem vorgeschriebenen Standard lag, musste der Musikus das Klopfen seiner nachbarlichen Kulturbanausen als berechtigte Meinungskundgabe hinnehmen (Amtsgericht Tiergarten, Az.: 7 C 259/88).

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