Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen die gestern veröffentlichen Schlussanträge der Generalanwältin (GA) Juliane Kokott in Sachen „Google Shopping“. Google, so GA Kokott, habe – wie bereits von der EU-Kommission festgestellt und vom Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt – seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste als Hebel eingesetzt, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst, durch die bevorzugte Anzeige seiner Ergebnisse, zu begünstigen.

„Die Schlussfolgerungen bestätigen den 2021 erstmals gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannten Missbrauch der Marktmacht von Google“, erklärten BDZV und MVFP. „Wir sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwältin folgen wird, um den freien Wettbewerb, die Anbieter digitaler Inhalte und die Innovationskraft Europas zu schützen.“

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von BDZV und VDZ vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.

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