Tauchen Sie ein in die neuesten Entwicklungen der Apothekenwelt! Von wegweisenden Finanzurteilen für Immobilienerben, über die Betonung lebenslanger Rentenzahlungen in der Altersvorsorge bis hin zu innovativen KI-Diagnosen bei Hautkrebs – die Apothekenbranche erlebt spannende Veränderungen. Erfahren Sie mehr über die Schlüsselrolle von Zweigapotheken in der ländlichen Gesundheitsversorgung und bleiben Sie informiert über aktuelle Gesetzgebung, wie die bevorstehende Cannabis-Legalisierung. Amazon und Omada Health revolutionieren zudem mit digitalen Gesundheitsprogrammen für Chroniker. Diese und weitere faszinierende Themen erwarten Sie in unserem Apotheken-Nachrichtenüberblick.

BFH-Kehrtwende: Keine Einkommensteuer bei Verkauf geerbter Immobilie – Auch Apotheker profitieren von wegweisendem Urteil

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung geändert und eröffnet damit für Immobilienerben, darunter auch Apotheker, eine erfreuliche Perspektive. Nach dem jüngsten Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts sind Finanzämter nun nicht mehr befugt, Einkommensteuer auf den Verkauf einer Immobilie zu erheben, die zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehört.

Die Neuausrichtung des BFH kommt für viele Erben, darunter auch zahlreiche Apotheker, überraschend, da bislang die Veräußerung von geerbtem Immobilienbesitz als steuerpflichtiges Ereignis galt. Diese Regelung führte oft zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Erben, die neben dem Verlust eines geliebten Familienmitglieds auch mit unerwarteten Steuerforderungen konfrontiert wurden.

Die wegweisende Entscheidung des BFH basiert auf einer umfassenden Neubewertung der steuerlichen Behandlung von geerbten Immobilien. Das Gericht argumentierte, dass der Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft nicht als Einkommen im Sinne der Einkommensteuer anzusehen sei. Vielmehr sei dieser Akt als Vermögensverfügung zu betrachten, die außerhalb des steuerpflichtigen Einkommensraums liege.

Auch Apotheker, die oft in Familienbetrieben tätig sind und Immobilien als Teil des Nachlasses erben, dürfen nun auf eine finanzielle Entlastung hoffen. Die Entscheidung des BFH stützte sich darauf, dass der Verkauf einer geerbten Immobilie nicht zwangsläufig mit einer Einkommensgenerierung einhergehe. Im Gegensatz zu anderen Formen der Kapitalverwertung sei der Erlös aus dem Immobilienverkauf vielmehr eine Liquidation des ererbten Vermögens. Dieser Verkauf solle daher nicht mit einer zusätzlichen Einkommensteuerbelastung belegt werden.

Diese wegweisende Kehrtwende des BFH könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die steuerliche Landschaft für Immobilienerben, darunter auch Apotheker, haben. Die Entscheidung stärkt die Position von Erben, die nun finanziell entlastet werden und nicht mehr mit unvorhergesehenen Steuerlasten konfrontiert sind.

Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese Neuausrichtung reagieren wird. Es ist anzunehmen, dass es zu einer Anpassung der Steuerrichtlinien kommen wird, um die Steuerausfälle zu kompensieren, die durch die Aufhebung der bisherigen Regelungen entstehen könnten.

In der Zwischenzeit können sich Immobilienerben, einschließlich Apotheker, auf die positive Nachricht des BFH verlassen und hoffen, dass diese Entscheidung zu einer faireren und transparenteren steuerlichen Behandlung von geerbtem Immobilienbesitz führen wird. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Akteure auf diese Entwicklung reagieren und ob weitere gesetzliche Änderungen folgen werden.

Kontroverse um Altersvorsorge: DAV betont lebenslange Rentenzahlungen – Was Apotheker wissen müssen

Inmitten der anhaltenden Debatte über die Zukunft der Altersvorsorge hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) ihre Standpunkte deutlich gemacht. In einem kürzlich veröffentlichten Statement betonte die DAV die entscheidende Bedeutung lebenslanger Rentenzahlungen als unverzichtbare Maßnahme zur Vorbeugung von Altersarmut.

Die aktuelle Diskussion über die private Altersvorsorge wird durch die gegensätzlichen Ansichten der DAV und einer Fokusgruppe verschärft, die zeitlich befristete Auszahlungsmodelle für rentenversicherte Personen befürwortet. Die DAV, bestehend aus Versicherungsmathematikern, widerspricht damit vehement dem Vorschlag der Fokusgruppe.

Die Position der DAV beruht auf der Überzeugung, dass lebenslange Rentenzahlungen die stabilste Form der Altersvorsorge darstellen. Diese würden nicht nur eine zuverlässige finanzielle Absicherung im Alter gewährleisten, sondern auch effektiv der drohenden Altersarmut entgegenwirken. Die Experten argumentieren, dass eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung im Alter notwendig ist, um den Lebensstandard der Rentner zu sichern.

Im Gegensatz dazu plädiert die Fokusgruppe für zeitlich befristete Auszahlungsmodelle in der privaten Altersvorsorge. Diese Modelle könnten, laut ihrer Sichtweise, eine flexiblere und individuellere Gestaltung der finanziellen Absicherung im Alter ermöglichen. Befürworter dieser Ansicht argumentieren, dass eine solche Flexibilität den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht werden könne und gleichzeitig mehr Anreize für die private Altersvorsorge schaffe.

Die Meinungsverschiedenheiten zwischen der DAV und der Fokusgruppe werfen jedoch nicht nur Fragen zur optimalen Gestaltung der Altersvorsorge auf, sondern auch darüber, welches Modell effektiver in der Prävention von Altersarmut ist. Die DAV betont, dass eine langfristige Perspektive unerlässlich ist, um eine nachhaltige finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

Angesichts dieser kontroversen Diskussion ist es für Apotheker von besonderer Relevanz, sich über die unterschiedlichen Modelle der Altersvorsorge zu informieren. Eine fundierte Kenntnis über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze ermöglicht es Apothekern, ihre finanzielle Zukunft besser zu planen und adäquate Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Die Frage nach der optimalen Ausgestaltung der Altersvorsorge bleibt somit nicht nur ein zentrales Thema in der gesellschaftlichen Diskussion, sondern auch ein bedeutender Aspekt für die individuelle finanzielle Planung von Apothekern und anderen Berufsgruppen.

Gedisa verzeichnet überwältigende Resonanz auf KIM-Adressen: Dreischrittprozess zur schnellen Installation

Die Gedisa, Anbieter von Kommunikationsinfrastrukturen im Gesundheitswesen, vermeldet eine beeindruckende Resonanz auf ihre KIM-Adressen mit mehr als 3600 verbindlichen Bestellungen. Der Dreischrittprozess, bestehend aus Reservierung, Bestellung und Bereitstellung, wird von der Gedisa detailliert erläutert, um Transparenz und Verständnis zu fördern.

Gemäß den Angaben des Unternehmens befindet sich die Planung und Umsetzung der Installation der KIM-Adressen derzeit in Zusammenarbeit mit zwei Partnerunternehmen in vollem Gange. Beide Partner verfügen über eine Herstellerzulassung der Gematik, was die Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung bis Ende März sicherstellen soll.

Der Reservierungsprozess begann im Oktober 2023, als Apotheken über das Apotheken-Portal die Möglichkeit erhielten, individuelle KIM-Adressen zu reservieren. Diese exklusive Reservierung ermöglichte den Apotheken, sich frühzeitig die benötigten Adressen für zukünftige Bestellungen zu sichern. Seit dem 4. Januar 2024 ist nun die verbindliche Bestellung der KIM-Adressen möglich, unabhängig davon, ob zuvor eine Reservierung erfolgt ist. Apothekerinnen und Apotheker schließen dabei einen Dreijahresvertrag ab, der die kostenlose Installation der ersten KIM-Adresse beinhaltet.

Die Bereitstellung erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Bestellungen. Der Servicepartner Akquinet übernimmt die Einrichtung der KIM-Adressen in der Regel in der Reihenfolge des Bestelleingangs. Die Gedisa betont, dass nur bei unterschiedlichen technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten in den Apotheken von dieser Reihenfolge abgewichen wird. Dies kann beispielsweise auf veraltete Soft- oder Hardware zurückzuführen sein. Dennoch versichert die Gedisa, dass diejenigen, die zuerst bestellt haben, vorrangig kontaktiert werden.

Die hohe Nachfrage und die klare Strukturierung des Installationsprozesses unterstreichen die Relevanz und das Vertrauen der Apothekerinnen und Apotheker in die KIM-Adressen der Gedisa. Die genannten Schritte sollen sicherstellen, dass alle KIM-Adressen bis Ende März 2024 erfolgreich installiert sind, um eine nahtlose Integration in die digitale Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Durchbruch in der Hautkrebsdiagnose: Neue Erklärbare KI stärkt Vertrauen der Dermatologen

In einer wegweisenden Entwicklung auf dem Gebiet der Medizin und Künstlichen Intelligenz haben Wissenschaftler:innen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in der Helmholtz-Gemeinschaft eine neue, erklärbare KI (XAI) für die Diagnose von Hautkrebs entwickelt. Diese wegweisende Technologie verspricht nicht nur die präzisere Identifikation von Melanomen, sondern zielt auch darauf ab, das Vertrauen der Dermatologinnen und Dermatologen in KI-Systeme zu stärken.

Das Melanom, als Hauptverursacher für hautkrebsbedingte Todesfälle weltweit, stellt insbesondere im Frühstadium eine diagnostische Herausforderung dar, da es schwer von anderen Hauttumoren zu unterscheiden ist. Künstliche Intelligenz (KI) hat sich als vielversprechendes Instrument erwiesen, um Ärzte bei der genauen Erkennung von Hautveränderungen zu unterstützen. Durch die Analyse digitalisierter Bilder von verdächtigen Hautläsionen können KI-Systeme Hinweise auf mögliche Melanome liefern.

Der Leiter der Studie, Titus Brinker, Hautarzt und Wissenschaftler am DKFZ, betont, dass die Schlussverantwortung für medizinische Diagnosen weiterhin beim Kliniker liegt. Dermatologen sind daher berechtigterweise zurückhaltend im Umgang mit KI-basierten Systemen, insbesondere wenn deren Entscheidungen nicht transparent und nachvollziehbar sind. KI-Systeme neigen dazu, korrelierte Merkmale in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen, was gelegentlich zu Scheinkorrelationen führen kann.

Um diese Herausforderung zu bewältigen, konzentrierte sich das Forschungsteam darauf, eine KI zu entwickeln, die nicht nur die Sichtweise von Dermatologen bei der Melanomdiagnose berücksichtigt, sondern auch ihre Entscheidungsfindung verständlich und nachvollziehbar gestaltet. Die erklärbare KI, kurz XAI (explainable artificial intelligence), liefert Dermatologen-ähnliche Erklärungen, die sich auf die Merkmale spezifischer Hautläsionszonen beziehen.

Die umfassende Studie, die in drei Phasen durchgeführt wurde, untersuchte die Auswirkungen der XAI auf die diagnostische Genauigkeit, Sicherheit und das Vertrauen der Dermatologen in das KI-System. Über einhundert Hautärztinnen und Hautärzte aus 33 Ländern nahmen an der Studie teil und wurden aufgefordert, Hautveränderungen auf digitalen Bildern zu diagnostizieren. Dabei erfolgte die Diagnose in drei Durchläufen: erstens allein auf Grundlage ihrer Fachkenntnisse, zweitens mit Unterstützung eines herkömmlichen KI-Systems und drittens mithilfe der XAI.

Die Studienergebnisse zeigten, dass die Nutzung eines KI-Systems bereits die diagnostische Genauigkeit bei der Erkennung von Melanomen verbesserte. Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass die XAI das Vertrauen der Dermatologen in ihre eigenen Entscheidungen signifikant steigerte. Die Verbesserung des Vertrauens war besonders ausgeprägt, wenn die von der XAI genannten Kriterien weitgehend mit den Einschätzungen der Dermatologen übereinstimmten.

Titus Brinker betonte die Bedeutung dieser Ergebnisse, indem er erklärte, dass die XAI nicht nur die Diagnosesicherheit von Klinikern verbessern könne, sondern auch das Potenzial habe, die Akzeptanz von KI-Methoden in der Medizin zu fördern. Diese Fortschritte sind auch im Kontext der europäischen Datenschutzgrundverordnung zu sehen, die die Interpretierbarkeit aller algorithmusbasierten Entscheidungen für Endnutzer fordert. Die vorliegende Arbeit des DKFZ stellt somit einen bedeutenden ersten Schritt zur Schließung dieser Interpretationslücke dar. Insgesamt markiert die Entwicklung der XAI einen bedeutsamen Meilenstein in der Fusion von Medizin und künstlicher Intelligenz, der das Potenzial hat, die Diagnosepraxis von Hautärzten weltweit zu revolutionieren.

Rurale Gesundheitsversorgung: Die Schlüsselrolle der Zweigapotheke in Uchtspringe

In der beschaulichen Gemeinde Uchtspringe, etwa 20 Kilometer von der Stadt Stendal entfernt, steht die Rosen-Apotheke im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung. Diese Zweigapotheke, unter der Leitung von Inhaber Sebastian Jankow, spielt eine entscheidende Rolle im ländlichen Kontext, wo sie nicht nur die lokale Bevölkerung bedient, sondern auch maßgeblich zur Versorgung des Altenpflegeheims Uchtspringe sowie des Fachklinikums Uchtspringe mit Pädagogisch-Psychiatrischem Zentrum beiträgt.

Die Zweigapotheke, eingebettet in eine Umgebung, die zwischen den Städten Gardelegen und Stendal die einzige ihrer Art ist, fungiert als unverzichtbare Anlaufstelle für die Bewohner dieses idyllischen Ortes. Mit weniger als 700 Einwohnern zeichnet sich Uchtspringe durch seine ländlichen Gegebenheiten aus, und die Rosen-Apotheke trägt maßgeblich dazu bei, die Gesundheitsversorgung in dieser Region zu gewährleisten.

Sebastian Jankow übernahm die Hauptapotheke in Stendal und die Zweigapotheke in Uchtspringe vor vier Jahren. Die Entscheidung, die Zweigapotheke als solche zu belassen und nicht zu einer Filiale umzuwandeln, begründet er eindeutig mit Kostengründen. Der Verzicht auf ein eigenes Labor ermöglicht es, Ressourcen effizienter zu nutzen und betriebswirtschaftlich sinnvoll zu agieren. Jankow zeigt sich jedoch besorgt über die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt, insbesondere da die Betriebserlaubnis der Apotheke bis 2026 gesichert ist.

Die Rolle der Rosen-Apotheke erstreckt sich über die üblichen Apothekendienstleistungen hinaus. Neben der Versorgung der örtlichen Bevölkerung ist sie auch in der Betreuung des Altenpflegeheims und des Fachklinikums aktiv, insbesondere im Bereich der Substitutionstherapie und Suchtambulanz.

Die bürokratischen Hürden, die mit der Übernahme der Haupt- und Zweigapotheke einhergingen, beschreibt Jankow als herausfordernd, insbesondere in der Kommunikation mit dem Landesverwaltungsamt. Trotzdem wurde die Betriebserlaubnis für die Zweigapotheke erfolgreich verlängert, wodurch die Kontinuität der Gesundheitsversorgung in Uchtspringe bis 2026 gesichert ist.

Das Team der Rosen-Apotheke setzt sich aus einer Apothekerin als Verwalterin, einer PTA und einer PKA zusammen. In enger Zusammenarbeit mit der Haupt-Apotheke wird auch der Botendienst organisiert, um Notfälle und Urlaubszeiten abzudecken. Die Öffnungszeiten der Zweigapotheke orientieren sich an den Bedürfnissen der ländlichen Gemeinde, wobei mittwochs und freitags am frühen Nachmittag geschlossen wird und samstags der Ruhetag ist.

Die Pläne von Karl Lauterbach hinsichtlich Light-Apotheken und einer möglichen Umverteilung stoßen bei Jankow auf Skepsis. Er hinterfragt den Nutzen solcher Maßnahmen und betont die betriebswirtschaftlichen Vorteile seines derzeitigen Konzepts. Die Zusammenführung von Haupt- und Zweigapotheke als Einheit ermöglicht günstigere Konditionen beim Großhandel und Einsparungen im Wareneinsatz.

Trotz der betriebswirtschaftlichen Vorteile bleibt die Zukunft der Rosen-Apotheke mit einem gewissen "Damoklesschwert" behaftet, da das Mietobjekt und die begrenzte Möglichkeit für Umbauten Unsicherheiten schaffen. Dennoch ist die Apotheke eine unverzichtbare Säule in der Gesundheitsversorgung von Uchtspringe, und Sebastian Jankow setzt sich täglich dafür ein, die Bedürfnisse seiner Gemeinde zu erfüllen.

Haushalt 2024: Gesundheitsministerium kämpft mit drastischen Etatkürzungen und setzt klare Prioritäten

Im Haushaltsjahr 2024 erfährt das Bundesgesundheitsministerium unter der Führung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine einschneidende Reduzierung seines Etats im Vergleich zum vorherigen Jahr. Der Etat schrumpft von 24,48 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf nunmehr 16,71 Milliarden Euro, was einem Rückgang um etwa ein Drittel entspricht.

Ein Hauptbestandteil dieses Etats bildet nach wie vor die "pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben", welche weiterhin 14,5 Milliarden Euro beträgt und dem Gesundheitsfonds zugeführt wird. Im laufenden Haushaltsjahr plant das Ministerium, Einnahmen in Höhe von 104,32 Millionen Euro zu generieren, im Vergleich zu den 104,17 Millionen Euro im vorherigen Jahr. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 330,48 Millionen Euro, im Gegensatz zum Regierungsentwurf von 165,08 Millionen Euro und den 1,1 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2023. Der Haushaltsausschuss hat zudem die Globale Minderausgabe auf 23,57 Millionen Euro erhöht, von den ursprünglich vorgesehenen 13 Millionen Euro im Regierungsentwurf.

Hervorzuheben sind auch die Mittel für Covid-19-Impfstoffe, die um beeindruckende 346,23 Millionen Euro aufgestockt wurden. Ebenso gab es Anpassungen an verschiedenen Ausgabeposten des Regierungsentwurfs, darunter eine markante Erhöhung der Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds aufgrund der durch die Sars-CoV-2-Pandemie verursachten Belastungen – von 10,5 Millionen Euro auf nunmehr 140,5 Millionen Euro.

Im Gesundheitsbudget wurden Kürzungen bei der Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen vorgenommen, während gleichzeitig die Mittel für die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit um beachtliche 50 Millionen Euro aufgestockt wurden. Auch die Ausgaben für Projekte und Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsdaten erhielten eine Erhöhung um 4,65 Millionen Euro, sodass nunmehr insgesamt 32,79 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für IT-Aufträge und Dienstleistungen sind statt der ursprünglich geplanten 4,63 Millionen Euro nun 14,56 Millionen Euro vorgesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung, wofür die Haushälter den Regierungsansatz von 17,53 auf 22,38 Millionen Euro erhöhten. Insbesondere die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten wurde finanziell aufgestockt und darf nun 13,08 Millionen Euro kosten, im Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen 9,9 Millionen Euro im Entwurf. Auch für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch stehen nunmehr 19,21 Millionen Euro zur Verfügung, ein Anstieg gegenüber den ursprünglich geplanten 15,21 Millionen Euro.

Der Haushaltsausschuss hat zudem das Forschungsbudget für das Ministerium von 29,38 Millionen Euro auf 38,77 Millionen Euro erhöht. Dies soll unter anderem dazu dienen, den professionellen Umgang mit Wünschen nach einem assistierten Suizid zu erforschen, insbesondere im Hinblick auf Pflegefachpersonen. Ebenfalls gefördert wird das Projekt "Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege". Neu in den Etat aufgenommen wurden sieben Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen. Eine spezifische Fokussierung auf diesen Bereich unterstreicht die Notwendigkeit, die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf vulnerable Gruppen zu adressieren.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hält an Cannabis-Legalisierung fest: Verabschiedung in KW 8 erwartet

Inmitten teils kontroverser Diskussionen innerhalb der Ampel-Koalition und trotz vereinzelter Bedenken aus den Reihen der SPD, bekräftigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Sonntag seine Zuversicht bezüglich der geplanten Legalisierung von Cannabis. Ungeachtet des Widerstandes soll das entsprechende Gesetz in der Woche vom 19. bis 23. Februar im Bundestag verabschiedet werden, mit einem geplanten Inkrafttreten ab dem 1. April dieses Jahres. Die Fortschritte der laufenden Gespräche wurden von Lauterbach als vielversprechend eingestuft.

Bereits Ende November hatten sich die Fraktionen der Ampel-Koalition darauf geeinigt, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen. Die Initiative sieht vor, dass Volljährige ab dem 1. April 2024 Eigenanbau betreiben und bestimmte Mengen der Substanz besitzen dürfen. Zusätzlich sollen ab dem 1. Juli gemeinschaftliche Anbau-Clubs zugelassen werden. Dieses Vorhaben war zuvor im Ampel-Koalitionsvertrag festgehalten worden.

Trotz eines Appells, insbesondere aus CSU-geführten Bundesländern wie Bayern, das Vorhaben zu stoppen, und Bedenken von SPD-Innenpolitikern, insbesondere bezüglich möglicher Lockerungen wie geringerer Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum, hält Lauterbach an seinen Plänen fest. Er betont, dass bereits Maßnahmen ergriffen wurden, darunter ein 100-Meter-Abstand als Verbotszone vor Schulen und Kitas, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Legalisierung sicherzustellen.

Lauterbach räumt ein, dass die Kontrolle solcher Vorgaben eine Herausforderung darstellt, weist jedoch darauf hin, dass dies bei jeder Gesetzgebung der Fall sei. Zusätzlich hebt er hervor, dass auch der Schwarzmarkt gegenwärtig erhebliche Kontrollanstrengungen erfordere und betont die Notwendigkeit, den Cannabiskonsum in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kitas zu regulieren.

Während die geplante Legalisierung auf breiter Ebene Zustimmung findet, bleibt die Debatte weiterhin intensiv, und es wird erwartet, dass die kommenden Wochen entscheidend für die finale Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes sein werden.

Amazon und Omada Health starten innovative Gesundheitsprogramme für Chroniker

Amazon hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdienstleister Omada Health einen wegweisenden Schritt in den Gesundheitssektor unternommen, indem es in den USA "Health Condition Programs" (HCP) eingeführt hat. Diese digitalen Gesundheitsprogramme zielen darauf ab, chronisch kranken Menschen eine effektive Ergänzung zu konventionellen medikamentösen Therapien zu bieten, indem sie innovative digitale Tools integrieren.

Das HCP-Angebot von Amazon und Omada Health umfasst intelligente Geräte sowie umfassende Gesundheitscoaching-Dienste, darunter Ernährungsberatung und Zugang zu einem Community-Forum. Voraussetzungen für die Teilnahme an diesen Programmen sind eine entsprechende medizinische Diagnose sowie der Abschluss einer Versicherung. Die Kosten für die Teilnahme werden in vielen Fällen von Versicherungen oder Arbeitgebern übernommen, was eine breitere Zugänglichkeit für die betroffenen Bevölkerungsgruppen gewährleistet.

Gemäß den Angaben von Amazon sind in den USA mehr als 38 Millionen Menschen von Diabetes betroffen, während weitere 98 Millionen mit Prädiabetes konfrontiert sind. Durch die Partnerschaft mit Omada Health können registrierte Mitglieder von Omada Health nun nahtlos auf die HCP-Anwendungen von Amazon zugreifen. Die derzeitigen Schwerpunkte der Programme liegen auf Diabetesprävention, Diabetesmanagement und der Kontrolle von Bluthochdruck.

Der innovative Ansatz von Amazon besteht darin, den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen durch die Zusammenarbeit mit digitalen Gesundheitsunternehmen wie Omada zu erleichtern. Amazon bietet die Plattform und unterstützt die Vermarktung, während Omada Health digitale Lösungen entwickelt, um Menschen mit chronischen Erkrankungen zu helfen, ein gesünderes Leben zu führen.

Zu den herausragenden Funktionen der HCP-Angebote gehört die Bereitstellung persönlicher Coaches durch Omada Health. Diese Coaches ermöglichen den Teilnehmern, ihre individuellen Herausforderungen im Umgang mit chronischen Erkrankungen zu besprechen und praktikable Lösungsansätze zu entwickeln. Die Interaktion erfolgt dabei vollständig digital, was Flexibilität und Kontinuität in der Betreuung gewährleistet.

Omada Health arbeitet zudem mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, um den Teilnehmern den Zugang zu digitalen Gesundheitsgeräten zu ermöglichen. Diese können Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräte umfassen und werden im Rahmen von Versicherungen zur Verfügung gestellt. Der Leiter des Gesundheitsbereichs bei Amazon, Aaron Martin, betont die Mission des Unternehmens, den Menschen den Weg zu einer verbesserten Gesundheit zu erleichtern. Er hebt hervor, dass viele Kunden sich der verfügbaren Gesundheitsleistungen, die oft von Arbeitgebern oder Versicherungen getragen werden, nicht bewusst sind.

Die Teilnahme an den HCP-Angeboten wird durch eine Online-Registrierung erleichtert. Indem die Teilnehmer ein detailliertes Leistungsprofil erstellen, können sie feststellen, ob sie Anspruch auf kostenlose Angebote haben, die von ihrer Versicherung oder ihrem Arbeitgeber abgedeckt werden. Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten die Teilnehmer nicht nur digitale Geräte, die auf ihre spezifische Erkrankung zugeschnitten sind, sondern auch rund um die Uhr Zugang zu einem Chat mit einem virtuellen Erstversorgungsteam.

Insgesamt markiert die Einführung der Health Condition Programs von Amazon einen bedeutenden Schritt in Richtung einer integrativen und digital gestützten Gesundheitsversorgung. Der Fokus auf Prävention, digitales Coaching und der Zugang zu Gesundheitsgeräten spiegeln den zunehmenden Einsatz von Technologie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung wider, wobei Amazon seine marktführende Position auch im Gesundheitssektor behauptet.

ETH Zürich präsentiert wegweisende Lösung zur Bekämpfung von Medikamentenengpässen durch flexible Pharmalogistik

In einer wegweisenden Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich) wurde festgestellt, dass die anhaltenden Engpässe bei bestimmten Medikamenten auf eine fundamentale Schwäche in der Flexibilität entlang der globalen Lieferketten zurückzuführen sind. Das Forscherteam präsentiert ein neu entwickeltes Modell, das den Behörden ermöglichen soll, drohende Medikamentenengpässe frühzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen.

Trotz der Implementierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetzes (ALBVVG) im Juli 2023 bleibt die Pharmaindustrie mit anhaltenden Herausforderungen konfrontiert. Apotheken weltweit klagen über knappe Bestände, und jüngste Warnungen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte vor einer gefährlichen Knappheit bei essenziellen Medikamenten wie Penicillin und dem Asthma-Medikament Salbutamol verdeutlichen die dringende Notwendigkeit von effektiven Gegenmaßnahmen.

Die ETH Zürich-Wissenschaftler haben ihre wegweisende Studie in der renommierten Fachzeitschrift Science Advances veröffentlicht. Die Grundlage ihrer Erkenntnisse bildet eine umfassende Analyse des gesamten Vertriebssystems von Opiaten in den USA über einen Zeitraum von 2006 bis 2014, die mehr als 40 Milliarden Verteilrouten zwischen Herstellern, Händlern und Endabnehmern einschloss.

Eine entscheidende Erkenntnis der Studie besteht darin, dass selbst in Phasen, in denen mehrere Großhändler über Lieferengpässe klagten, das Gesamtsystem der Medikamentendistribution in der Regel ausreichende Vorräte aufwies. Das Fehlen bestimmter Medikamente wurde dabei oft auf die mangelnde Flexibilität entlang der Lieferketten zurückgeführt. Um dieser Problematik zu begegnen, schlagen die Forscher vor, knappe Medikamente flexibel entlang bestehender Lieferwege umzuleiten. Dies erfordert die Implementierung vollständig digitalisierter Distributionssysteme, die in Echtzeit von Händlern und Behörden überwacht werden.

Die Forscher veranschaulichen ihren Lösungsansatz mit dem Bild eines Autofahrers, der eine alternative Route wählt, um einem Stau zu entkommen. Professor Frank Schweitzer, Experte für Systemgestaltung an der ETH Zürich, betont, dass flexible, digitale Lieferketten zu einer effizienteren Verteilung knapper Güter führen können, ohne zwangsläufig die Produktion weiter zu erhöhen.

Das von den Forschern entwickelte Modell ermöglicht die Echtzeitüberwachung der Flexibilität pharmazeutischer Vertriebssysteme. Dies befähigt die Aufsichtsbehörden, drohende Engpässe frühzeitig zu identifizieren und die Lieferinfrastruktur entsprechend anzupassen. Die Studie hebt jedoch hervor, dass flexible Lieferketten, obwohl sie die Sicherheit im Vertrieb erhöhen, auch mit höheren Kosten und längeren Lieferzeiten verbunden sein können.

Die Koordination der Lagerhaltung und die flexible Umleitung knapper Arzneimittel durch Medikamentengroßhändler könnten jedoch entscheidend dazu beitragen, dem anhaltenden Mangel an wichtigen Medikamenten wirksam zu begegnen. Insgesamt präsentiert die Studie der ETH Zürich einen innovativen Ansatz, um die Logistik der Pharmaindustrie zu optimieren und eine nachhaltige Lösung für die langjährige Herausforderung der Medikamentenengpässe zu bieten.

Entscheidung über Rezeptfreiheit der Desogestrel-haltigen Minipille steht bevor

In einer wegweisenden Entscheidung wird der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am kommenden Dienstag darüber beraten, ob die Desogestrel-haltige Minipille, ein hormonelles Verhütungsmittel, zukünftig ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sein wird. Diese mögliche Neuerung wirft zahlreiche Fragen auf und hat bereits eine Debatte über die Vor- und Nachteile einer rezeptfreien Verfügbarkeit entfacht.

Befürworter der Initiative argumentieren, dass der Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln durch eine rezeptfreie Minipille erheblich erleichtert würde. Insbesondere Frauen, die bisher von Barrieren wie Arztbesuchen oder der Notwendigkeit von Verschreibungen betroffen waren, könnten von dieser Entscheidung profitieren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine erleichterte Verfügbarkeit Frauen mehr Autonomie über ihre reproduktive Gesundheit verschaffen und die Verwendung von Verhütungsmitteln insgesamt fördern könnte.

Die Desogestrel-haltige Minipille gilt als eine niedrig dosierte Variante der oralen Kontrazeptiva und wird oft als geeignete Option für Frauen betrachtet, die empfindlich auf höhere Hormondosen reagieren. Eine rezeptfreie Variante könnte daher Frauen, die bereits Erfahrung mit hormoneller Verhütung haben, eine bequemere Wahl bieten. Diese potenzielle Erweiterung des Angebots an rezeptfreien Verhütungsmitteln könnte sich als besonders relevant erweisen, um den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben der Anwenderinnen gerecht zu werden.

Ein weiteres Argument der Befürworter ist die mögliche Entlastung des öffentlichen Gesundheitssektors. Durch eine rezeptfreie Minipille könnten Routinebesuche beim Arzt reduziert werden, was wiederum den Druck auf medizinische Einrichtungen verringern würde. Dies könnte insbesondere in Regionen mit begrenzten Ressourcen einen positiven Effekt haben.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die vor möglichen Risiken und Folgen einer rezeptfreien Minipille warnen. Gegner befürchten, dass eine unzureichende Beratung über potenzielle Nebenwirkungen und Risiken auftreten könnte, wenn Frauen ohne ärztliche Aufsicht auf hormonelle Verhütungsmittel zugreifen. Eine gründliche Aufklärung über die Anwendung, mögliche Nebenwirkungen und Risiken ist jedoch entscheidend, um die Sicherheit der Anwenderinnen zu gewährleisten.

Die bevorstehende Entscheidung des Sachverständigenausschusses wird somit von einer gründlichen Abwägung dieser unterschiedlichen Standpunkte abhängen. Die Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem erleichterten Zugang zu Verhütungsmitteln und der notwendigen medizinischen Aufsicht wird entscheidend sein, um die Interessen der Frauen im Hinblick auf ihre reproduktive Gesundheit angemessen zu berücksichtigen. Die Branche und die Öffentlichkeit werden gespannt auf die Entscheidung des Ausschusses blicken, da sie potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Nutzung hormoneller Verhütungsmittel haben könnte.

Neue Erkenntnisse zu Therapieoptionen bei Rheumatoider Arthritis: Expertin erklärt differenzierte Ansätze

In einem aktuellen Vortrag auf dem Pharmacon in Schladming hat Professorin Dr. Ulrike Garscha von der Universität Greifswald detaillierte Einblicke in die Behandlungsmöglichkeiten der rheumatoiden Arthritis (RA) gegeben. Mit einer Prävalenz von rund 1 Prozent zählt die RA zu den häufigsten rheumatisch entzündlichen Erkrankungen bei Erwachsenen in Deutschland. Die komplexe Autoimmunreaktion führt zu einer Entzündung der Gelenkinnenhäute, insbesondere an den Fingermittel-, Fingergrund- und Zehengrundgelenken, was im fortgeschrittenen Stadium zu starken Gelenkverformungen führen kann.

Um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen, kommen sogenannte Disease-modifying anti-rheumatic drugs (DMARD) zum Einsatz. Professorin Garscha betonte dabei die Bedeutung von Basistherapeutika wie Methotrexat (MTX), einem niedrig dosierten, oralen Mittel, das zu den konventionellen synthetischen DMARD (csDMARD) zählt. MTX interveniert im Folsäurestoffwechsel und hemmt die Proliferation von B- und T-Zellen, die maßgeblich an der Entzündung beteiligt sind.

Für Patienten, die auf orales MTX nicht ausreichend ansprechen, empfiehlt Garscha eine subkutane Formulierung. Es sei jedoch zu beachten, dass der Wirkeintritt mitunter mehrere Monate dauern kann. Zur Linderung von Symptomen werden in den ersten drei bis sechs Monaten der Therapie zusätzlich Glucocorticoide wie Prednisolon verabreicht.

Bei Kontraindikationen gegen MTX nannte die Expertin Leflunomid als zweite Wahl und Sulfasalazin als dritte Wahl unter den csDMARD. Leflunomid ist aufgrund seiner langen Halbwertszeit nicht für Frauen mit Kinderwunsch geeignet, und bei Sulfasalazin besteht eine Kontraindikation bei Patienten mit einer Allergie gegen Sulfonamide.

Für Patienten mit hoher Krankheitsaktivität empfiehlt Garscha zielgerichtete synthetische DMARD (tsDMARD) oder biologische DMARD (bDMARD), vorzugsweise in Kombination mit MTX. Zu den tsDMARD zählen Januskinase-Inhibitoren (JAK-Inhibitoren) wie Tofacitinib, Upadacitinib, Baricitinib und Filgotinib. Die oral bioverfügbaren JAK-Inhibitoren haben den Vorteil, dass sie bei hoher Wirksamkeit auch gut verträglich sind.

Jedoch wies Professorin Garscha darauf hin, dass seit einem Rote-Hand-Brief im Jahr 2020 ein erhöhtes Risiko für venöse Thromboembolien und schwerwiegende Infektionen unter einer Behandlung mit Tofacitinib besteht. Daher empfiehlt die European League Against Rheumatism (EULAR) JAK-Inhibitoren nur noch für Nichtraucher unter 65 Jahren ohne kardiovaskuläre Risikofaktoren oder erhöhtes Krebs- oder Thromboembolierisiko. Als Alternative können bDMARD wie TNF-α-Antikörper (Infliximab, Adalimumab, Golimumab, Certolizumab) oder TNF-α-Antagonist (Etanercept) verwendet werden.

Garscha betonte die Bedeutung von TNF-α als "Masterzytokin" in der Behandlung der RA. Diese Substanzen beeinflussen entzündliche Signalkaskaden und setzen proinflammatorische Zytokine wie Interleukin-(IL-)1 oder -6 frei, die die adaptive Immunantwort aufrechterhalten. Zusätzlich zu TNF-α-Antikörpern wurden auch IL-6-Antikörper (Sarilumab, Tocilizumab), IL-1-Rezeptorantagonist (Anakinra) und Abatacept als wirksame bDMARD genannt.

Es sei anzumerken, dass aufgrund seiner geringeren Wirksamkeit Anakinra nicht mehr empfohlen wird. Insgesamt verdeutlichte Professorin Garscha, dass die differenzierte Auswahl und Anwendung von DMARD je nach Patientenprofil und Krankheitsverlauf entscheidend ist, um eine optimale Wirksamkeit und Verträglichkeit in der Behandlung der rheumatoiden Arthritis zu gewährleisten.

Kommentar:

Die aktuelle Kehrtwende des BFH, keine Einkommensteuer auf den Verkauf geerbter Immobilien zu erheben, ist eine erfreuliche Entwicklung für Erben, insbesondere auch für Apotheker, die oft in Familienbetrieben tätig sind. Die Entscheidung stärkt die finanzielle Position der Erben und schafft eine fairere Behandlung von geerbtem Immobilienbesitz. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Finanzverwaltung darauf reagieren wird und ob weitere Anpassungen der Steuerrichtlinien folgen. Insgesamt ein positiver Schritt für die betroffenen Erben.

Die Debatte um die Altersvorsorge spitzt sich zu, während die DAV die Unentbehrlichkeit lebenslanger Rentenzahlungen betont. Dies steht im klaren Kontrast zu Befürwortern zeitlich begrenzter Auszahlungsmodelle. Die Frage nach der effektivsten Vorsorgestrategie bleibt umstritten, wobei die DAV auf langfristige Stabilität setzt. Eine wichtige Thematik nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für Berufsgruppen wie Apotheker, die sich mit fundiertem Wissen über die verschiedenen Modelle auseinandersetzen sollten, um ihre eigene finanzielle Zukunft optimal zu gestalten.

Die Gedisa verzeichnet einen beeindruckenden Erfolg mit über 3600 verbindlichen Bestellungen für ihre KIM-Adressen. Der klar strukturierte Dreischrittprozess aus Reservierung, Bestellung und Bereitstellung zeigt die hohe Nachfrage und das Vertrauen der Apotheker. Die enge Zusammenarbeit mit zwei Partnerunternehmen, beide mit Gematik-Herstellerzulassung, signalisiert eine zügige Installation bis Ende März. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung digitaler Kommunikationsinfrastrukturen im Gesundheitswesen.

Die Entwicklung der erklärbaren KI (XAI) für die Hautkrebsdiagnose am Deutschen Krebsforschungszentrum ist ein bedeutender Fortschritt. Die XAI steigert nicht nur die diagnostische Genauigkeit, sondern auch das Vertrauen der Dermatologen in KI-Systeme. Diese transparente Herangehensweise könnte einen Wendepunkt für die Integration von KI in die medizinische Praxis darstellen, insbesondere angesichts der steigenden Bedeutung von Datenschutzanforderungen. Ein vielversprechender Schritt für die Präzisionsmedizin der Zukunft.

Die Rosen-Apotheke in Uchtspringe spielt eine unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung einer ländlichen Gemeinde. Unter der Leitung von Sebastian Jankow fungiert sie nicht nur als Anlaufstelle für die lokale Bevölkerung, sondern betreut auch das örtliche Altenpflegeheim und das Fachklinikum. Die Entscheidung, die Apotheke als Zweigapotheke zu führen, ermöglicht kosteneffizientes Arbeiten, birgt jedoch Unsicherheiten hinsichtlich des Mietobjekts. Trotzdem sichert die Betriebserlaubnis die Gesundheitsversorgung bis 2026. Jankows Skepsis gegenüber Lauterbachs Plänen betont die betriebswirtschaftlichen Vorteile seines Konzepts, das die Haupt- und Zweigapotheke als Einheit betrachtet. Insgesamt bleibt die Rosen-Apotheke eine essentielle Säule für die Gesundheitsversorgung in Uchtspringe.

Die drastische Kürzung des Gesundheitsministerium-Etats um ein Drittel im Haushalt 2024 auf 16,71 Milliarden Euro wirft ernsthafte Fragen zur Ressourcenverfügbarkeit im Gesundheitssektor auf. Die gezielte Erhöhung der Mittel für Covid-Impfstoffe und die Stärkung internationaler Gesundheitsmaßnahmen sind zwar positiv, doch die Einschnitte bei der Pandemiebereitschaft und Forschung werfen Bedenken auf. Der Fokus auf digitale Gesundheitsprojekte, Aufklärung und die Versorgung von Long-Covid-Patienten zeigt jedoch, dass trotz finanzieller Restriktionen wichtige gesundheitspolitische Bereiche unterstützt werden. Eine sorgfältige Abwägung zwischen Budgetrestriktionen und der Gewährleistung einer effektiven Gesundheitsversorgung bleibt entscheidend.

Die geplante Legalisierung von Cannabis, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach trotz innerparteilicher Bedenken vorantreibt, markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Drogenpolitik. Die festgelegten Maßnahmen, darunter der Eigenanbau für Volljährige ab April, zeigen einen Ansatz mit Augenmaß. Dennoch bleiben Fragen zur effektiven Kontrolle und Umsetzung. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Debatte zu klären und die Weichen für eine verantwortungsbewusste Cannabis-Legalisierung zu stellen.

Die Einführung der "Health Condition Programs" (HCP) von Amazon in Zusammenarbeit mit Omada Health markiert einen bedeutsamen Schritt in die digitale Gesundheitsversorgung. Die Integration von intelligenten Geräten, Gesundheitscoaching und die Vereinfachung des Zugangs zu diesen Programmen zeigen das Bestreben, chronisch Kranken eine ganzheitliche Unterstützung zu bieten. Amazon stärkt damit nicht nur seine Position im Gesundheitssektor, sondern trägt auch zur breiteren Verfügbarkeit digitaler Gesundheitslösungen bei.

Die wegweisende Studie der ETH Zürich bietet eine vielversprechende Lösung für das anhaltende Problem der Medikamentenengpässe. Durch die Echtzeitüberwachung und flexible Umleitung knapper Medikamente entlang bestehender Lieferwege können die Forscher einen innovativen Beitrag zur Optimierung der Pharmalogistik leisten. Trotz möglicher Kostensteigerungen und längeren Lieferzeiten könnte dies einen entscheidenden Schritt in Richtung effektiverer und zuverlässigerer Medikamentenversorgung bedeuten.

Die bevorstehende Entscheidung über die mögliche Rezeptfreiheit der Desogestrel-haltigen Minipille markiert einen bedeutenden Schritt in der Debatte um den erleichterten Zugang zu Verhütungsmitteln. Während Befürworter auf die potenzielle Autonomiegewinnung und Entlastung des Gesundheitssektors hinweisen, mahnen Kritiker vor möglichen Risiken ohne ärztliche Aufsicht. Eine ausgewogene Entscheidung, die Sicherheit und Zugänglichkeit abwägt, wird entscheidend sein, um den individuellen Bedürfnissen der Frauen gerecht zu werden.

Die differenzierte Darstellung von Professorin Dr. Ulrike Garscha zu den Therapieoptionen bei rheumatoider Arthritis auf dem Pharmacon liefert wertvolle Einblicke. Die Betonung der Bedeutung von Basistherapeutika wie Methotrexat, die Warnung vor potenziellen Risiken bei JAK-Inhibitoren und die Betrachtung von TNF-α als "Masterzytokin" verdeutlichen die Komplexität der Behandlung. Die Entscheidung für das geeignete DMARD erfordert eine sorgfältige Abwägung unter Berücksichtigung individueller Patientenmerkmale und Krankheitsverläufe.

Insgesamt spiegeln diese Entwicklungen und Debatten die Vielschichtigkeit und Dynamik des Gesundheitswesens wider, und die künftige Gestaltung erfordert eine ausgewogene Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Aspekten, um eine nachhaltige und optimale Patientenversorgung sicherzustellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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