Noch lässt ein offizieller Referentenentwurf für eine Trinkwasseruntersuchungsstellen-Verordnung auf sich warten, die eigentlich für den Jahreswechsel erwartet war. Laut Informationen des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die auf § 40 Absatz 1 TrinkwV basierende Verordnung folgendes im Detail beinhalten:
- Begriffsbestimmungen
- Bezugnahmen auf technische Normen
- Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
- Allgemeine Anforderungen an Trinkwasseruntersuchungsstellen
- Anforderungen an das Personal der Trinkwasseruntersuchungsstelle
- Anforderungen an die externe Sicherung der Validität von Ergebnissen
- Schulung von Probennehmern
- Anforderungen an Prüfberichte
- Anforderungen an Trinkwasseruntersuchungsstellen in Bezug auf das Akkreditierungsverfahren
Im Lichte dieser Vorgaben sowie auf Basis einer verbandsinternen Mitgliederanhörung hat der VUP seine Erwartungen und Forderungen an eine TUV in einem Positionspapier zusammengefasst, das er nun auch der Fachöffentlichkeit zur Diskussion zur Verfügung stellt.
Im Zentrum des Positionspapieres formuliert der VUP Erwartungen an die Probenahme zum Zwecke der TrinkwV. Ausgehend von den Praxiserfahrungen seiner Mitglieder und auf Basis seiner Grundsatzpositionierung zu „Probenahme und Analytik im Umweltbereich“ werden hier Vorschläge unterbreitet, wie dieses drängende Thema mit klaren gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung normativer Anforderungen einer Lösung zugeführt werden kann.
Des Weiteren bekräftigt der VUP seine generelle Forderung, dass das Verordnungsvorhaben möglichst zeitnah umgesetzt wird und spätestens mit Vorliegen eines Referentenentwurfs das Verwaltungshandeln der DAkkS für die Zwecke der TrinkwV im Lichte der TUV angepasst werden sollte.
Download: VUP-Positionspapier zur TUV
Link: TUV-Positionspapier auf Webseite des VUP
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