Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des Paragrafen 69 Strafgesetzbuch, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig. Von der Vermutung sei weder allein aufgrund der Art des Kfz abzuweichen, noch sei diese als stets mildernd zu berücksichtigen (Az.: 1 ORs 33/23).
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