Kauft ein Schüler auf einer Klassenfahrt unzulässigerweise Alkohol und muss deshalb vorzeitig die Heimreise antreten, können die Eltern zu den Mehrkosten der verfrühten Heimreise herangezogen werden. Das hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und einer Klage des Landes Berlin gegen eine Mutter stattgegeben (Az.: 3 K 191/23).
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