Im Privat- und Kommunalwald stehen dafür vertragliche Vereinbarungen mit den Waldeigentümern zur Verfügung. Im Staatswald kann das Land als Eigentümer die notwendigen Bewirtschaftungsregeln verwaltungsintern vorgeben. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wollen im Naturschutz konstruktiv und zukunftsorientiert mit der Naturschutzverwaltung des Landes zusammenarbeiten. Ordnungsrecht und Paragrafen schaffen Frust und Bürokratie. Vereinbarungen und Zusammenarbeit bereiten den Weg für Akzeptanz und Anerkennung.
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