Wenn Beschäftigte ihren Urlaub trotz Aufforderung nicht nehmen, verfällt ihr Urlaubsanspruch. Wer ihn hingegen nicht nehmen konnte, erhält Geld als Ausgleich. Das gilt auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof im Fall eines italienischen Mitarbeiters im öffentlichen Dienst (Az.: C-218/22).
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