Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus sind allgegenwärtig: Ob in Smartphones, Notebooks oder Akkuschraubern – sie sind unverzichtbare Energiequellen im modernen Alltag. Doch ihre falsche Entsorgung birgt ein Brandrisiko. Die Sachschäden, die durch falsch entsorgte Lithium-Batterien und -Akkus entstehen, sind schon heute gravierend und für die Mitarbeitenden der Entsorgungswirtschaft potenziell lebensgefährlich. Bundesweit kommt es immer wieder zu Bränden in Recycling- und Sortieranlagen, auf Betriebshöfen oder in Müllfahrzeugen. Zum Internationalen Tag der Batterie am 18. Februar 2024 steht daher der sichere Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien im Fokus.

Brände vermeiden, Kreislaufwirtschaft stärken

Die Zahl der batteriebetriebenen Elektrogeräte in deutschen Haushalten wächst unaufhaltsam. Meist sind in ihnen Lithium-Ionen-Akkus verbaut, die unter bestimmten Bedingungen entzündlich sein können. Deshalb ist die fachgerechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte und der entnehmbaren Akkus von größter Bedeutung. Sie dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll, sondern müssen getrennt im Handel oder beim Wertstoffhof abgegeben werden. Nur so können Brände vermieden und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Die Kampagne Plan E der stiftung elektro-altgeräte register informiert über die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten, egal ob mit oder ohne Akku.

Unter e-schrott-entsorgen.org gibt es Informationen zu Rückgabemöglichkeiten und zum Recyclingprozess. Hier stehen Kommunikationsmaterialien zur Verfügung, die kostenlos bestellt werden können. Dazu gehören Plakate, die über den richtigen Umgang mit batteriebetriebenen Elektro-Altgeräten informieren.

Auch "Batterie Zurück" und "Brennpunkt: Batterie" leisten wichtige Aufklärungsarbeit

Seit 2023 informieren die Batterierücknahmesysteme Deutschlands mit der Kampagne "Batterie Zurück" über die sachgerechte Entsorgung von Altbatterien und Akkus. Ziel ist es, die Bevölkerung über die Rücknahme von Batterien und Akkus zu sensibilisieren. Sammelbehälter sind in Handelsgeschäften, Kommunen und an freiwilligen Rücknahmestellen zu finden, deutlich erkennbar am Logo zur Batterierücknahme.

Zudem informiert die Initiative "Brennpunkt: Batterie", eine Kampagne der Mitglieder des BDE, über die korrekte Entsorgung von Batterien und Akkus sowie über die Folgen ihrer unsachgemäßen Entsorgung.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
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