Die ARAG Experten weisen Österreich-Urlauber darauf hin, dass es ab März vor allem für Raser ungemütlich auf österreichischen Straßen werden kann: Bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometer pro Stunde (km/h) innerorts und mehr als 70 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt werden. Wer in Ortschaften 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell fährt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug dauerhaft einkassiert und sogar versteigert wird. Das gilt auch für Urlauber, die mit eigenem Fahrzeug in Österreich unterwegs sind sowie für Leasing- und Mietfahrzeuge. Darüber hinaus erhalten österreichische Raser bei diesen extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein lebenslanges Fahrverbot. Deutschen Autofahrern kann allerdings nur die Fahrerlaubnis in Österreich entzogen werden.
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