Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den früheren Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Nach Auskunft der ARAG Experten bezeichnete der Bundesgerichtshof ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf (Az.: XII ZB 385/23).
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