Bei der Umsetzung energetischer Modernisierungsmaßnahmen auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) profitieren Hauseigentümer von zusätzlicher staatlicher Förderung. Der Förderspezialisten foerderdata bietet umfassende Unterstützung.

Steigende Energiekosten belasten Hauseigentümer zusehends. Zusammengenommen mit Kosten durch die Grundsteuerreform und einem deutlichen Anstieg der Kosten für Wohngebäudeversicherungen wird das Wohnen im Eigenheim Jahr für Jahr teurer. Gleichzeitig stehen Wohngebäude inzwischen im Fokus umweltpolitischer Entscheidungen. Mit rund 40 Prozent Anteil am Gesamtumfang der deutschen CO2-Emissionen zählt der Gebäudesektor zu den Emittenten mit dem Haupteinsparpotenzial. Insbesondere der Anteil, der hierbei auf den Energieverbrauch für die Warmwasserversorgung und Heizwärme zurückzuführen ist, erkennen Experten vielfältige Möglichkeiten, mit gezielten Maßnahmen diese Bilanz zu verbessern. Entsprechend nimmt auch die Bundesregierung Eigentümer mit juristischen Maßnahmen wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in die Pflicht. Insgesamt sind Hauseigentümer gerade im Bereich der Wohngebäude gefordert, mit gezielten Sanierungsmaßnahmen in einem Atemzug Energie zu sparen, Emissionen zu reduzieren und Energiekosten zu senken.

iSFP: Orientierung im Modernisierungsdschungel

Die Vielzahl der möglichen Maßnahmen stellt Hausbesitzer vor größere Herausforderungen. Zu beurteilen. wo akuter Handlungsbedarf besteht, welche Sanierungsmaßnahmen individuell signifikante Ergebnisse liefern und wo Kosten und Aufwand vorrangig zu rechtfertigen sind, bedarf fachlicher Expertise und ist ohne professionelle Unterstützung mit mehr Aufwand verbunden als sich die meisten Hausbesitzer zusätzlich zumuten möchten. Ein vom Profi erstellter individueller Sanierungsfahrplan kann ein fundierte Basis liefern und dabei Planungssicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit mit einer optimalen Nutzung staatlicher Förderung verbinden. Die Erstellung eines iSFP ist dabei selbst als Energieberatung förderfähig. Die Kosten eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu 80 % übernommen. Eine förderfähige Energieberatung kommt für Hausbesitzer, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mieter und Pächter, KMUs und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen in Frage. Als Grundvoraussetzung gilt in allen Fällen eine überwiegend wohnliche Nutzung.

Der individuelle Sanierungsfahrplan berücksichtigt alle relevanten, vor Ort aufgenommenen Voraussetzungen und baulichen Besonderheiten mit Einfluss auf den Status Quo der Energieeffizienz des Wohngebäudes. Auf Basis der Analyse der erhobenen Daten, wie zum Beispiel einer Auswertung der Baupläne und der Bewertung der aktuellen Verbrauchsrechnungen, werden geeignete Einzelmaßnahmen ermittelt, die Schritt für Schritt über mehrere Jahre hinweg umgesetzt werden können, oder gegebenenfalls eine energetische Komplettsanierung empfohlen. Der so erstellte individuelle Sanierungsfahrplan liefert einen umfassenden Überblick über alle sinnvollen Maßnahmen, deren Effekte und Dringlichkeit sowie einen detaillierten Ablaufplan inklusive der vorhersehbaren Investitionskosten für die einzelnen Maßnahmen. Darüber hinaus berücksichtigt der iSFP bereits die aktuell planbare Förderung für ausgewählte Modernisierungsmaßnahmen.

Nach Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans liegt die Initiative zu seiner Umsetzung beim Hauseigentümer. Für alle Maßnahmen, die innerhalb der darauffolgenden 15 Jahre umgesetzt werden, gewährt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen iSFP-Bonus von 5 %. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die in der BEG förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Ohne iSFP beträgt der Zuschuss 4.500 Euro mit iSFP bis zu 12.000 Euro  – je Wohnung und Jahr. Dies entspricht einem Förderbonus von 7.500 Euro.

Von der Theorie in die Förderpraxis

Als Betreiber der umfassendsten Fördermitteldatenbank foerderdata.de bietet die febis Service GmbH aus Hattersheim Eigentümern, neben der Erstellung des iSFP nach Vorgaben der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, maßgeblich Unterstützung bei der Nutzung staatlicher Förderung. Mit dem Fördergeldservice sichern sich Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern nicht nur 80 % der Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans, sondern bis zu 20 % Zuschuss zu Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel einer Fenstermodernisierung, einer Fassadendämmung oder einer Dachdämmung. Möglich ist hierbei die Bezuschussung förderfähiger Kosten von bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.

Als Komplettservice bietet foerderdata mit minimalem Aufwand für die Antragsteller maximale Förderung und begleitet Kunden vom Antrag bis zur Auszahlung. Durch die mittlerweile über 30jähirge Erfahrung in der Energieberatung und Vorabprüfung von Maßnahme und Fördervoraussetzungen liegt die Auszahlungsquote der von febis beantragten Fördergelder bei nahezu 100%.

„Der individuelle Sanierungsfahrplan ist die effiziente Routenplanung für den Weg durch alle Instanzen der energetischen Gebäudesanierung“, weiß Martin Kutschka, Geschäftsführer der febis Service GmbH, Betreiber der Fördermitteldatenbank www.foerderdata.de. „Als kompetenter Reisebegleiter und Navigator bieten wir Eigentümern umfassenden Service, der sich nicht zuletzt durch die Ausnutzung der maximalen staatlichen Förderung buchstäblich bezahlt macht.“

Ausführliche Informationen zum iSFP und zu den Bedingungen der staatlichen Förderung bietet die foerderdata Website unter https://foerderdata.de/energiesparen-individueller-sanierungsfahrplan/.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

febis Service GmbH
Philipp-Reis-Straße 4
65795 Hattersheim
Telefon: +49 (6190) 9263-400
Telefax: +49 (6190) 9263-449
http://www.fe-bis.de

Ansprechpartner:
Kathleen Christ
Telefon: 06190 / 92 63 – 410
E-Mail: Christ@fe-bis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel