Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung. Denn laut ARAG Experten bestätigte der Bundesgerichtshof einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte (Az.: XI ZR 107/22).
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