«Das heilige Messopfer, vom HERRN eingesetzt, ist dasselbe Opfer wie das Kreuzesopfer, weil in beiden, Christus der Opferpriester und die Opfergabe ist. Im heiligen Messopfer wird das Kreuzesopfer vergegenwärtigt». (Katechismus) Für Satan unerträglich. Es folgte der Aufruhr, der Gesetzlosen, gegen Gott. 2.Thess 2.1….

Mit der Bulle «Quo primum» legte der hl. Papst Pius V., am 17.7. 1570, für alle Zeiten, den Ritus der Messe, das Missale Romanum, fest und bestimmte:

«Ebenso setzen Wir fest und erklären: Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern, noch darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlasst werden, dieses Missale zu verändern, noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen».

Das bedeutet, weder das Missale noch die Bulle dürfen verändert, widerrufen oder modifiziert werden., das Missale bleibt immer rechtskräftig bestehen.

Der Befehl Nr. 4, von 33, des Grossmeisters an seine gesetzlosen Freimaurer-Bischöfe lautete: «Verbietet die lateinische Messliturgie».

Johannes XXIII., ein Freimaurer, konnte das Missale Romanum nicht ändern. Daher verfasste und promulgierte er sein «Missale Romanum Editio typica», das Messbuch 1962. Das Missale Romanum wurde entsorgt. Der neue Ritus, angeblich gleichlautend, hat die Rechtskraft des Missale Romanum aufgehoben. Damit wurde die Bulle «Quo primum» verletzte, das Messbuch 1962 ist ungültig. Ziel der Gesetzlosen war die Novus Ordo Missae, die Gedächtnisfeier, die 1969 eingeführt wurde. Johannes XXIII. und seine Nachfolger, wurden durch die Tatstrafe, exkommuniziert. Canon 1364 § 1. «Der Apostat, der Häretiker und der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu».

Unter dem Beistand des Heiligen Geistes, verbot Papst Clemens XII. mit der Bulle «In eminenti apostolatus specula», jeden Kontakt mit den Freimaurern. Die Ausführungen der 33 Befehle des Grossmeisters, in den Jahren 1958 bis 1969, durch die Gesetzlosen, führte nach dieser Bulle, ebenfalls zu deren Exkommunikation.

Für die Gläubigen ist es eine Frage des guten Glaubens. Solange sie im guten Glauben, eine ungültige Messe besuchen, handeln sie nicht schuldhaft. Sie sind aber verpflichtet, die Bullen und das Kirchenrecht zu kennen und zu beachten. Gleichgültigkeit ist schuldhaft. Was ist nun mit der Sonntagspflicht? Die Sonntagspflicht, kann nur mit dem Missale Romanum, erfüllen werden. Der Besuch, einer Sekte, ist schwer sündhaft.

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Katholiken-SOS Verlag, CH-Teufen, den 30. Mai 2024
Marquard von Gleichenstein, Vorstand

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