Im Mai 2014 trat die EnEV 2014 in Kraft, durch die sich zwei wesentliche Sachverhalte änderten. Einerseits mussten Immobilieninserate nun Angaben aus dem Energieausweis enthalten. Und zweitens war nun für alle Immobilien bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis verpflichtend. Bundesweit wurden nun einheitliche Energieausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.

Energieausweise verlängern: möglich

Generell ist es nur möglich, eine Verlängerung durch eine Neuausstellung vorzunehmen. Für den Eigentümer ist es natürlich bequem, die Daten weitgehend wiederverwenden zu können, ohne alles erneut eingeben zu müssen. Wir informieren unsere Kunden von vor 10 Jahren daher über das Ablaufdatum ihres alten Ausweises und schicken ihnen einen Link, der sie direkt zum Formular mit den alten Angaben führt. Diese müssen dann aktualisiert werden und nach Angabe weiterer relevanter Informationen gemäß dem GEG 2024 wird ein neuer Energieausweis erstellt, der erneut 10 Jahre gültig ist.

Energieausweiverlängerung für Neukunden

Wenn Ihr alter Energieausweis nicht von uns ist, können wir Ihnen dennoch eine Energieausweisverlängerung anbieten. Senden Sie uns einfach Ihren alten Energieausweis zu. Wir erstellen Ihnen einen Link zum Bestellformular mit den Daten aus dem alten Energieausweis, Sie müssen nur noch die neuen Energieverbräuche und sonstige Änderungen nachtragen, schon können wir Ihren neuen Energieausweis ausstellen. Ohne Mehrpreis haben Sie sich damit viel Zeit gespart.

Übrigens: Zehn Jahre ist eine lange Zeit. Sollten Sie Fragen zu geplanten (Pflicht-)Sanierungen Ihrer Immobilie haben, können Sie im Bestellformular einen unverbindlichen Rückruf unseres Energieberaters erbitten.

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