Die hohe Geschwindigkeit, mit der sich digitale Produkte, Onlinedienste und Künstliche Intelligenz weiterentwickeln, lässt Vorschriften und Regulierungen kaum hinterherkommen. Diese sind aber elementar, um Verbraucher zu schützen und ihre Sicherheit auch in der digitalen Welt zu gewährleisten. Die Europäische Union (EU) hat sich daher zur Aufgabe gemacht, ein entsprechendes Umfeld zu schaffen, das ihre Bürger nicht alleine lässt. Die ARAG IT-Experten stellen aktuelle Maßnahmen vor.

Digital Services Act (DSA)

Wichtiger denn je, gerade in Zeiten von Wahlen und Kriegsgeschehen, beschäftigt sich das ‚Gesetz über digitale Dienste‘ unter anderem mit dem erleichterten Entfernen illegaler Inhalte oder beispielsweise Hassreden. Aber auch das schnellere Löschen gefälschter Produkte auf Shopping-Plattformen fällt darunter. Übergreifend kann man sagen, dass das Regelwerk Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und Nutzer besser schützt. Anwendbar ist es laut ARAG IT-Experten für alle digitalen Dienste, egal ob sie nur Inhalte oder Waren beziehungsweise Dienstleistungen anbieten. Ganz besondere Sorgfaltsanforderungen schafft der DSA für alle Plattformen und für Suchmaschinen, die mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat haben. Sie sind zur Risikominimierung verpflichtet, denn gerade viel frequentierte Plattformen gelten als Hochburg der Verbreitung von Fake-News, Angriffen und sonstigem illegalen und schädlichen Content. Seit Mitte Februar 2024 vollumfassend gültig, gibt es nun für die Online-Anbieter kein Ausweichen mehr.

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz schließt sich der Kreis zum oben genannten DSA, denn mit diesem schafft der deutsche Gesetzgeber Voraussetzungen dafür, dass Behörden die EU-Bestimmungen hierzulande durchsetzen können. Dabei geht es vor allem um die Befugnisse der Bundesnetzagentur, die darauf achtet, dass die europäischen Regeln von hiesigen Unternehmen eingehalten werden. Im Falle von Zuwiderhandlung kann die Bundesnetzagentur auch Bußgelder verhängen. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartner für Beschwerden von Verbrauchern und schützt diese vor Markenpiraterie, fehlender Sicherheit, aber auch vor Hassreden im Netz. Gleichzeitig setzt sie laut ARAG IT-Experten Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer um.

Digital Markets Act (DMA)

Einen deutlichen Einschnitt der Macht von marktbeherrschenden Onlinediensten bedeutet das ‚Gesetz über digitale Märkte‘ . Denn dieses will nun dafür sorgen, dass es wettbewerbsrechtlich auch im Internet fair zugeht. Ziel des DMA ist, sogenannte „Gatekeeper“ (deutsch „Torwächter“) in die Schranken zu weisen. Gemeint sind große Online-Plattformen, die bisher durch ihre starke wirtschaftliche Stellung viele Regeln bestimmt haben, ihre Mitbewerber ausgehebelt und sich gleichzeitig als verbraucherfeindlich gezeigt haben. Das dabei typische Verhalten: Eigene Produkte wurden bei Suchergebnissen hervorgehoben und Nutzer somit beeinflusst oder sogar eingeschränkt. Gleichzeitig wurde Nutzern verwehrt, alternative App-Stores aufzusuchen oder voreingestellte Apps von Endgeräten zu löschen. Und sie wurden auf bestimmte Messenger-Dienste beschränkt. Das findet nun ein Ende, denn die EU schafft neue, wettbewerbsstärkende Regeln, die Verbrauchern eine deutlich größere Wahlfreiheit verschafft. Für eine erfolgreiche Umsetzung sorgen empfindliche Geldbußen, Zwangsgelder sowie Abhilfemaßnahmen verhaltensorientierter und struktureller Natur, darunter schlimmstenfalls die Veräußerung von Geschäftsbereichen.

AI-Act

Den weltweit allerersten Rechtsrahmen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) schafft die EU mit ihrem Regelwerk zur Artificial Intelligence (AI, englisch für KI). Dieses hat zum Zweck, KI-Innovationen zwar weiterhin zu fördern und ihr Potential voll auszuschöpfen, gleichzeitig aber deren Risiken zu beobachten, die Bürger zu schützen und so das Vertrauen in die KI zu stärken. ARAG IT-Experten betonen, dass insbesondere die Grundrechte des Menschen dabei im Fokus stehen und Schutz erfahren sollen. So sind alle KI-Systeme, die die Rechte des Einzelnen gefährden, verboten. Darunter fällt auch das sogenannte ‚Social Scoring‘ und die Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die in der EU nun keinesfalls zum Einsatz kommen. Und auch die biometrische Fernidentifikation ist im Visier der Verordnung, die diesbezüglich strenge einschränkende Vorgaben enthält und einer flächendeckenden Überwachung damit vorbeugt.

Data Act und EU-ID Wallet

Last but not least hat sich die EU mit zwei weiteren elementaren Aspekten des täglichen Lebens beschäftigt: Daten und Finanzen. So ist vor allem die "EU-weite digitale Brieftasche“ eine echte Erleichterung für alle EU-Bürger. Denn die können sich damit zukünftig europaweit ausweisen und zudem auf sichere und einfache Art alle persönlichen digitalen Dokumente verwalten. Besonders bequem: Mit dem Tool soll laut ARAG IT-Experten die Authentifizierung im Internet möglich sein, ebenso wie die Eröffnung von Bankkonten, die Beantragung von Führerscheinen, der Erhalt ärztlicher Rezepte und Zahlungen bei Online-Käufen. Der Data Act (deutsch Datengesetz) befasst sich mit einer anderen Art Vermögen, nämlich der Nutzung aller Daten, die im Internet der Dinge entstehen. Damit sind alle Geräte oder Maschinen gemeint, die zwar physisch existieren, sich aber auch mit dem Internet vernetzen können, darunter zum Beispiel Autos oder smarte Haushaltsgeräte. Das Datengesetz erteilt Verbrauchern das Recht auf entsprechende Zugänge und verbessert so die Wartungsmöglichkeiten vorhandener Geräte.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/…

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel