• Mit dem Verwendungszweck Modernisierung sparen Kund*innen über 14 Prozent der Zinskosten
  • Über 1.000 Euro Ersparnis im Beispiel durch den Verwendungszweck Neufahrzeug
  • Trotz besserer Zinssätze: nur zehn Prozent schließen mit konkretem Verwendungszweck ab

Ob Modernisierung, Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen – der richtige Verwendungszweck spart Hunderte Euro. Verbraucher*innen, die sich für einen zweckgebundenen Kredit entscheiden, profitieren dabei von besseren Konditionen im Vergleich zu nicht zweckgebundenen Darlehen. Bei Krediten zur freien Verwendung erhielten Kund*innen bei Kreditabschluss im Jahr 2023 einen durchschnittlichen Zinssatz von 7,10 Prozent p. a. Kreditnehmer*innen, die einen Kredit zur Modernisierung aufnahmen, erhielten im Schnitt einen Zinssatz von 6,08 Prozent – eine Ersparnis von über 14 Prozent.1

„Bei der Modernisierung eines Badezimmers kommen schnell Summen von 20.000 Euro oder mehr zusammen“, sagt Dr. Stefan Eckhardt, Geschäftsführer Kredite bei CHECK24. „Hier bringen schon einige Prozentpunkte weniger beim Zinssatz eine große Ersparnis.“

Verwendungszweck beim Fahrzeugkauf bringt im Beispiel eine Ersparnis von über 1.000 Euro

Mit dem Verwendungszweck „Neufahrzeug“ schlossen Verbraucher*innen im vergangenen Jahr im Schnitt einen Kredit mit 5,84 Prozent Zinsen p. a. ab. Bei einem Ratenkredit in Höhe von 25.000 Euro mit einer Laufzeit von 72 Monaten sparen Kreditnehmer*innen durch die Angabe des Verwendungszweckes „Neufahrzeug“ 1.016 Euro gegenüber einem Kredit zur freien Verwendung. Bei Gebrauchtfahrzeugen lag der Zinssatz mit 6,11 Prozent ebenfalls deutlich unter dem der Kredite zur freien Verwendung mit 7,10 Prozent p. a.

„Banken werten das finanzierte Fahrzeug als Absicherung des Kredits und bieten deshalb bessere Konditionen“, sagt Dr. Stefan Eckhardt. „Auch Kund*innen, die ein Gebrauchtfahrzeug von Privatpersonen kaufen und dieses per Kredit finanzieren, sollten den konkreten Verwendungszweck angeben und damit bares Geld sparen.“

Die Mehrzahl der Kreditnehmer*innen verzichtet auf einen konkreten Verwendungszweck

Trotz der Einsparmöglichkeiten durch einen konkreten Verwendungszweck schließt die Mehrzahl der Verbraucher*innen einen Kredit zur freien Verwendung ab. Im Jahr 2023 waren es knapp 64 Prozent. Nur insgesamt zehn Prozent gaben den Verwendungszweck Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Modernisierung an.

„Ein Kredit mit konkretem Verwendungszweck ist an den jeweiligen Zweck gebunden“, sagt Stefan Eckhardt. „Konkrete Verwendungszwecke bringen eine hohe Ersparnis, sollten aber nur angegeben werden, wenn das entsprechende Vorhaben damit finanziert wird. Banken überprüfen die Richtigkeit des Verwendungszwecks.“

Als Nachweis des Fahrzeugkaufs genügt den Banken in der Regel eine Kopie oder das Original des Fahrzeugbriefs oder im Falle der Modernisierung ein Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen.

Digitaler Kreditabschluss spart den Gang zur Post- oder Bankfiliale

CHECK24 ermöglicht die komplett digitale Aufnahme eines Kredits. Die eigenhändige Unterschrift und das postalische Verschicken des Kreditvertrags an die Bank sind damit nicht mehr nötig. Auch die Identitätsprüfung geschieht von zu Hause aus per digitalem Ident-Verfahren – das ist bequem und sicher.

Bei Verbraucherfragen zu Ratenkrediten unterstützen mehr als 300 Kreditexpert*innen persönlich

Bei allen Fragen zu Konsumentenkrediten beraten über 300 CHECK24-Kreditexpert*innen an sieben Tagen die Woche persönlich per Telefon oder E-Mail.

1Quelle: alle 2023 abgeschlossenen Ratenkredite über CHECK24, gewichtet nach Kreditsumme, Vergleich Verwendungszwecke, abgerufen am 14.5.2024

Über die CHECK24 Consulting GmbH

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für Internet und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an vielen weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CHECK24 Consulting GmbH
Wallstr. 9-13
10179 Berlin
Telefon: 089 2000 47 1174
http://www.check24.de

Ansprechpartner:
Maria Trottner
Public Relations Managerin
Telefon: 089 2000 47 1174
E-Mail: maria.trottner@check24.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel