Mit der finanziellen Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden unterstützt das BAFA den Klimaschutz und hilft Eigentümern Energiekosten zu senken. foerderdata übernimmt im Auftrag alle behördlichen Schritte.

Knapp ein Fünftel der deutschen CO2-Emissionen gehen zu Lasten der Heizung und Klimatisierung sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden. Gleichzeitig liegt laut Untersuchungen der Wärmeverlust schon bei einem Einfamilienhaus der Baujahre vor 1995 über die Außenhülle (Dach, Wände, Böden und Fenster) durchschnittlich zwischen 15 und 25 %. Modernisierungsmaßnahmen können dazu beitragen, die Effizienz zu verbessern, gleichzeitig die Gebäudeemissionen zu senken und die Energiekosten reduzieren. Um Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, trotz der zum Teil erheblichen Investitionskosten, zu einer Modernisierung der Gebäudehülle zu motivieren, unterstützt sie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Gefördert werden Einzelmaßnahmen bereits ab einem Investitionsvolumen von 300 Euro (brutto). Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • Die Dämmung von Außenwänden, Dach- und Zwischendecken sowie Bodenflächen, inklusive der Erneuerung oder Aufarbeitung von Vorhangfassaden
  • Eine Erneuerung, der Ersatz oder die Ergänzung von Fenstern sowie Außentüren und -toren
  • Der erstmalige Einbau oder Ersatz außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung als sommerlicher Wärmeschutz

Die Förderhöhe liegt im Rahmen der Grundförderung bei 15 % der förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans (iSFP) verdoppelt sich die maximal erzielbare Förderung auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, bei zusätzlicher Erhöhung des Fördersatzes auf 20 %. Die maximalen Förderbeträge gelten auch für die Umsetzung mehrerer Maßnahmen an einer Wohneinheit. Durch eine Aufteilung und eine Neubeantragung nach Ablauf der Jahresfrist kann die Förderung für Modernisierungsprojekte mit höherem Kostenvolumen auch mehrfach in Anspruch genommen werden.

foerderdata berät, begleitet und vertritt Förderberechtigte

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA-Portal und erfordert die Einbindung eines energieeffizienz-Experten (EEE). Darüber hinaus muss bereits bei Antragstellung ein Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb vorliegen. Neben der Beschreibung der vereinbarten förderfähigen Leistungen muss dieser Vertrag Bedingungen enthalten, die einen Aufschub bis zum Zeitpunkt einer Förderzusage bzw. einem Zuwendungsbescheid regeln oder den Vertrag annullieren, falls es zu einer Ablehnung der Förderung kommt.

foerderdata, der Fördergeldservice der febis Service GmbH aus Hattersheim, bietet interessierten Gebäudeeigentümern einen Komplettservice mit maximaler Erfolgsquote. Nachdem unter Angabe des Fördervorhabens Angebote bei Fachbetrieben eingeholt und ein Vertrag mit Rücksichtnahme auf die beschriebenen Vereinbarungen zur Aufschiebung und Auflösung geschlossen wurden, übernimmt foerderdata alle weiteren Schritte. Nach Übersendung der Vertragsunterlagen und ggf. weiterer förderfähiger Angebote sowie einer Fördergeldservice-Checkliste beantragt ein Energieeffizienz-Experte von foerderdata als Bevollmächtigter die BEG-Förderung.

Wurde die Förderung zugesagt und die vertraglich vereinbarten Maßnahmen umgesetzt und in Rechnung gestellt, übernimmt foerderdata die Abwicklung bis zum Nachweis zur Auszahlung der Fördergelder.

„Die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein zielführendes Werkzeug zur Erreichung der deutschen Klimaziele“, weiß Martin Kutschka, Geschäftsführer der febis Service GmbH. „Für Eigentümer ist es eine gute Gelegenheit, einen Beitrag zu leisten und gleichzeitig die eigenen Kosten für den Unterhalt zu senken. Mit foerderdata sind hierzu keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich; den Weg durch alle Instanzen des Förderdschungels übernehmen wir.“

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