Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat gestern ihre Forderungen für die mehr als 61.000 Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben, die an den kommunalen Krankenhäusern beschäftigt sind und auf die der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/VKA) Anwendung findet. Die Gewerkschaftsforderungen weist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) als „unbezahlbar“ zurück.

Dazu Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden: „Die kommunalen Krankenhäuser bilden das Rückgrat der stationären Krankenversorgung. Sie befinden sich schon seit längerem und nicht zuletzt aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen sowie der stetig wachsenden Personalausgaben in einer finanziell äußerst angespannten Lage. Allein die letzten beiden Tarifabschlüsse mit dem Marburger Bund von 2022 und 2023 – wohlgemerkt innerhalb eines Jahres – haben zu einer Steigerung der Entgelte der Ärztinnen und Ärzte von insgesamt mehr als 12 Prozent geführt. Zusammen mit den nun geforderten 8,5 Prozent würde es innerhalb von zwei Jahren zu einem Lohnplus von 20 Prozent kommen. Im Gegensatz dazu sind die Erlöse der Krankenhäuser bundesweit von 2022 bis 2024 gerade einmal um etwa 11 Prozent gestiegen. Die jetzt veröffentlichten Forderungen bringen allein hinsichtlich der Entgeltforderungen und der Forderung nach Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte ein Kostenvolumen von mehr als 542 Millionen Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit sich. Dazu kämen die finanziellen Belastungen wegen der weiteren Forderungen des Marburger Bundes zur Arbeitszeit. Es ist jetzt an der Zeit, die Schere zwischen Erlösen und Ausgaben wieder zu schließen. Deshalb ist ein Abschluss mit Augenmaß nötig.“

Der Marburger Bund fordert eine Entgelterhöhung in Höhe von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr. Dazu kommen Forderungen zur:

  • Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte,
  • Erhöhung der Pauschale für Rufbereitschaften,
  • Änderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit (u.a. Definition, Zeitraum, Dauer, Dienstplanung, Bewertung und Erhöhung der Zuschlagshöhe, Installation eines Randzeitenzuschlags, Zusatzurlaubsanspruch).

Dirk Köcher: „Unsere Beschäftigten wissen, dass wir ihre Arbeitsbedingungen im Blick behalten. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass wir auch den Auftrag einer qualitativ hochwertigen Daseinsvorsorge der Bevölkerung haben. Um diese im gewohnten und vollumfänglichen Maß zu gewährleisten, dürfen die mit dem Marburger Bund vereinbarten strukturellen Regelungen nicht verschärft werden. Damit wäre nicht nur die Patientenversorgung akut gefährdet. Sondern wir koppeln uns noch weiter von den kalkulierten durchschnittlichen Personalkosten auf Bundesebene ab, wodurch das finanzielle Risiko vieler Kliniken bis hin zur Insolvenz noch weiter steigt. Das dürfen und wollen wir nicht zulassen.“

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Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

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