So genau kann das niemand sagen. Prognosen sind schwierig, denn diskutiert wird eine Pflichtversicherung schon lange. Das Ende Mai vom Kabinett verabschiedete Rentenpaket II verpflichtet Selbstständige noch nicht, in die gesetzliche Altersvorsorge einzuzahlen. Es schreibt das Rentenniveau bei 48 Prozent fest und führt eine kapitalgedeckte Komponente ein, um den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge etwas abzubremsen.

Das Bundesarbeitsministerium möchte aber für selbstständig Tätige und nicht pflichtversicherte Freiberufler die Altersvorsorge noch immer verpflichtend regeln und einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Eckpunkte diskutiert die Koalition schon länger: Wer sich selbstständig macht, müsste sich für eine Altersvorsorge entscheiden, die insolvenz- und pfändungssicher ist und eine Rentenzahlung über der Grundsicherung vorsieht.

Zur Auswahl stehen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke für   Freiberufler sowie die staatlich geförderte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Auch Selbstständige unter 35 Jahren sollten nach Ansicht von Arbeitsminister Hubertus Heil verpflichtend fürs Alter vorsorgen. Für Gründer sei eine Karenzzeit von zwei Jahren vorstellbar.

Wann und in welcher Form eine verpflichtende Rente für Selbstständige kommt, bleibt abzuwarten. Existenzgründer, die einer gesetzlichen Regelung zuvorkommen möchten, können sich schon heute in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichern lassen oder freiwillige Beiträge zahlen. Allerdings sind nur Pflichtbeiträge auch insolvenz- und pfändungssicher. Zeiten der Antragspflichtversicherung zählen zudem als Grundrentenzeit. Wer mindestens 33 Jahre verpflichtend in die staatliche Rentenkasse eingezahlt hat und im Alter nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann dann einen Zuschlag zur Rente bekommen. Freiwillige Versicherungszeiten zählen bei der Grundrente jedoch nicht mit.

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