Viele kommen jedoch auf deutlich weniger Beitragsjahre. Verdienen sie wenig, können Selbstständige und Freiberufler häufig kaum mehr als den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Der monatliche Rentenanspruch erhöht sich pro Jahr der Beitragszahlung um den angegebenen Betrag. Einen Unterschied zwischen neuen und alten Bundesländern gibt es nur noch beim Regelbeitrag. Quelle: DRV
Wer 35 Jahre lang den Mindestbeitrag zahlt, erhält – nach heutigem Stand – im Alter nur eine Monatsrente von 187,25 Euro brutto. Fließt der Regelbeitrag in die gesetzliche Altersvorsorge, bekommen Freiberufler und selbstständig Tätige in den neuen Bundesländern später 1.206,45 Euro, in den alten 1.230,60 Euro monatlich. Mit dem Höchstbetrag ließe sich eine Monatsrente von 2.628,50 Euro aufbauen.
Wichtig zu wissen: Sowohl der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente als auch der spätere Rentenwert sind keine festen Größen. Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent des Einkommens in den kommenden Jahren auf über 20 Prozent steigen wird. Auch den Rentenwert passt der Gesetzgeber jedes Jahr an. Rentenerhöhungen könnten geringer ausfallen als in den vergangenen Jahren.
Da Selbstständige und Freiberufler ihre Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd ansetzen dürfen, müssen sie ihre Rente im Alter versteuern. Für die meisten fällt die Belastung dann aber geringer aus, weil ihr Steuersatz im Alter niedriger ist. Sind Selbstständige gesetzlich krankenversichert, zahlen sie im Alter auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit rund zwölf Prozent. Altersbezüge von Freiberuflern aus Versorgungswerken sowie Betriebsrenten sind ebenfalls beitragspflichtig. Nur kleine Renten bis 176,75 Euro monatlich bleiben beitragsfrei – allerdings nur für pflichtversicherte Ruheständler.
Tipp: In einem gesonderten Ratgeber von biallo.de erfahren Sie, wie verschiedene Renten im Alter besteuert werden.
Lohnt sich als Selbstständiger die gesetzliche Rentenversicherung?
Leistungen der Rentenkasse, eines berufsständischen Versorgungswerks sowie aus einer geförderten privaten Altersvorsorge wie der Rürup-Rente müssen Freelancer im Alter versteuern. Wer dieses Jahr in Rente geht, versteuert 83 Prozent seiner Altersbezüge. Das Finanzamt berücksichtigt einen persönlichen Rentenfreibetrag von 17 Prozent, der zeitlebens gilt. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil um einen halben Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2058 sind Rentenbezüge dann voll steuerpflichtig. Dafür gewährt der Staat in der Ansparphase Steuervorteile. Davon profitieren besonders Gutverdiener. Da sie höhere Rentenbeiträge zahlen, sparen sie auch mehr Steuern. Unter dem Strich müssen Freiberufler und Selbstständige also weniger für ihre Altersvorsorge aufwenden.
Ein Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahresgewinn von 50.000 Euro muss 10.906 Euro Einkommensteuer ans Finanzamt abführen. Zahlt er den Regelbeitrag (West) in die Rentenkasse ein, kann er insgesamt 7.890,12 Euro (657,51 Euro x 12 Monate) von der Steuer absetzen. Seine Einkommensteuer reduziert sich dadurch um 2.721 Euro. Leistet der Selbstständige den einkommensabhängigen Beitrag zur Rente, lassen sich 9.300 Euro (18,6 Prozent von 50.000 Euro) steuermindernd ansetzen. Die Einkommensteuer sinkt auf 7.722 Euro – er spart also 3.184 Euro. Sein Nettoaufwand für die Altersvorsorge beträgt somit 6.116 Euro im Jahr.
Ob sich die gesetzliche Rentenversicherung für Sie als Selbstständiger oder Selbstständige lohnt, können Sie selbst am besten beurteilen. Anhand der durchschnittlichen Einzahlungen lässt sich Ihr späterer Rentenanspruch überschlägig berechnen. Entscheidend ist jedoch, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto übrigbleibt. Vergleichen Sie daher auch die Steuervorteile in der Ansparphase mit den zu erwartenden Abzügen im Rentenalter.
Private Rentenversicherung häufig schlechter
Entscheiden sich Selbstständige oder Freiberufler statt der gesetzlichen für eine private Rentenversicherung, fahren sie häufig schlechter – zumindest, wenn sie ein reines Versicherungsprodukt wählen, das kaum Zinsen abwirft. Der Garantiezins für Versicherungen liegt noch immer bei mageren 0,25 Prozent, obwohl Banken für Tagesgeld und Festgeld schon wieder bis zu vier Prozent Zinsen zahlen. Nächstes Jahr soll der Garantiezins auf ein Prozent steigen. Nach Abzug der Kosten sind viele Rentenpolicen jedoch auch dann ein Nullsummenspiel. Die Überschüsse, die Versicherungen erwirtschaften, sind ebenfalls nicht üppig. Im Branchendurchschnitt lag die laufende Verzinsung auf den Sparanteil bei 2,26 Prozent (Stand 2023). Die Kosten werden jedoch vorher abgezogen. Es fließt also weniger Geld in die private Altersvorsorge für Selbstständige.
Die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rente im direkten Vergleich besser abschneidet – sowohl bei den Erträgen als auch den Leistungen. Auch gegenüber der geförderten Rürup-Rente, die speziell für selbstständig Tätige und Freiberufler als Altersvorsorge konzipiert wurde, kann sich die gesetzliche Rente sehen lassen. Zwar sind bei fondsbasierten Rürup-Verträgen ohne Garantien höhere Renditen am Kapitalmarkt möglich, doch auch hier schmälern häufig hohe Kosten den Anlageerfolg.
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