Wer sich im Urlaub einen Mietwagen bucht, sollte unbedingt darauf achten, dass auch im Fall eines Unfalls keine Überraschungen droht, vor allem keine Unterversicherung. Die Zeitschrift auto motor und sport schildert in ihrer neuen Ausgabe 16 den Fall eines deutschen Urlaubers in den USA, dem nach einem einfachen Abbiegeunfall mit geringem Blechschaden eine Schadensforderung über 4,98 Millionen Dollar ins Haus flatterte. Der Unfallgegner ist angeblich arbeitsunfähig bis zum Jahr 2060. Das erklärt die hohe Schadenssumme. Worauf man bei einem Mietwagen-Vertrag im Ausland achten sollte, schildert auto motor und sport in seiner neuen Ausgabe.

Versicherung: Generell sollte man im Ausland eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen abschließen, am besten ohne Selbstbeteiligung und mit Diebstahlversicherung. Unabdingbar ist auch eine Haftpflichtversicherung. Allerdings sind die Deckungssummen im Ausland meist viel zu niedrig angesetzt. Deshalb sollte man unbedingt höhere Deckungssummen vereinbaren.

Kostenfallen: Beim Abschluss der Versicherungen sollte man darauf achten, ob bestimmte Schadensfälle ausgeschlossen sind. Bei der Vollkasko sind oft Reifen-, Felgen-, Unterboden- oder Steinschlagschäden ausgenommen. Alle Vereinbarungen sollte man schriftlich festhalten. Den Vertrag sollte man erst unterschreiben, wenn man ihn gelesen und mit den Angaben auf der Buchungsbestätigung verglichen hat. Zudem sollten bestehende Schäden am Auto bei der Mietwagenübernahme dokumentiert sein. Bei der Buchung über einen Vermittler in Deutschland ist zu klären, welche Zusätze bereits inklusive sind.

Unfall: Kommt es zu einem Unfall, sollte man den Autovermieter umgehend informieren. Meist sehen die Mietvertragsbedingungen im Falle eines Unfalls die Hinzuziehung der Polizei und das Anfertigen eines Unfallprotokolls vor. Dem sollte man unbedingt nachkommen, um nachträglichen Ärger und unnötige Kosten wegen Nichteinhaltung zu vermeiden. Einhalten sollte man auch andere Bedingungen, etwa das Verbot unbefestigte Straßen zu befahren. Kommt es dort zu einem Schaden, trägt man die Kosten selbst.

Vandalismus/Naturkatastrophen: Bei solchen unverschuldeten Schäden haftet der Mieter in der Regel nicht. Dennoch sollte man den Vermieter sofort informieren und die Polizei rufen. Grundsätzlich haftet der Mieter nur für Schäden, die er selbst verursacht hat.

Rechtsstreit: Die Mietwagenversicherung ersetzt keine Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit einem Unfallgegner oder der Mietwagenfirma. Deshalb ist gerade im Ausland auch der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Hierfür bedarf es einer Versicherungspolice, die auch bei Mietwagenunfällen im Ausland greift. Aus den Vertragsbedingungen sollte klar hervorgehen, dass der Rechtsschutz auch für das Ausland gilt – und ob dies nur in Europa oder auch in Übersee der Fall ist.

Redakteur: Sandro Vitale

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