Im Rahmen der ambitionierten Ziele des European Green Deal (Reduktion der CO2-Emissionen um 55% bis 2030 gegenüber 1990, erster klimaneutraler Kontinent 2050) spielt die öffentliche Beschaffung mit einem ca. 50%-igen Anteil am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland eine entscheidende Rolle.

Um den Beitrag des öffentlichen Sektors an der Erreichung europäischer Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen ist eine Transformation hin zu einem umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen unerlässlich. Diese Transformation erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der weit über die punktuelle Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien in der Angebotsbewertung hinausgeht. Dabei müssen organisationsspezifische Ziele und Leitplanken berücksichtigt und rechtliche sowie wirtschaftliche Vorgaben im Vergabeprozess eingehalten werden.

DER EUROPEAN GREEN DEAL ALS TREIBER FÜR NACHHALTIGE BESCHAFFUNG:

Der European Green Deal bildet das Fundament für eine tiefgreifende Transformation hin zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft. Mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 drastisch zu reduzieren und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, setzt der Green Deal einen klaren Rahmen für die Notwendigkeit, Nachhaltigkeit in alle Bereiche der öffentlichen Beschaffung zu integrieren. Dieser politische Impuls ist der Ausgangspunkt für eine Reihe von Herausforderungen, mit denen sich öffentliche Auftraggeber konfrontiert sehen.

HERAUSFORDERUNGEN IM KONTEXT NEUER REGULIERUNGEN:

Als direkte Folge des Green Deals entstehen neue Regulierungen wie der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Obgleich nicht alle öffentlichen Unternehmen unmittelbar von den EU-Verordnungen betroffen sind, entsteht dennoch ein öffentlicher Druck, der die Komplexität des Beschaffungsprozesses durch die Forderung nach mehr Transparenz und Verantwortung erhöht.

DER FORMALISIERTE VERGABEPROZESS UND SEINE ANFORDERUNGEN:

Gleichzeitig müssen öffentliche Auftraggeber den formalisierten Vergabeprozess meistern. Dieser ist durch eine Vielzahl von Vorschriften wie VOB/A, UVgO, GWB – VgV und VOB/A-EU sowie die SektVo für Sektorenauftraggeber geregelt und stellt hohe Anforderungen an die objektive und transparente Auswahl von Lieferanten. Die Kunst besteht darin, Nachhaltigkeitskriterien nahtlos in diesen Prozess zu integrieren, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verletzen und dabei eine faire und wettbewerbsneutrale Vergabe zu gewährleisten.

INTEGRATION VON NACHHALTIGKEIT IN BESCHAFFUNGSPROZESSE:

Um die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen und Nachhaltigkeit erfolgreich in die Beschaffungsprozesse zu integrieren, müssen öffentliche Auftraggeber einen strategischen Ansatz verfolgen, der über die punktuelle Berücksichtigung von Umweltkriterien hinausgeht. Dieser

Ansatz umfasst die folgenden Schritte:

  1. BEDARFSANALYSE: Eine sorgfältige Anpassung des Bedarfs an Nachhaltigkeitsaspekte, einschließlich der Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien in der Produktbeschreibung.
  2. EINKAUFSMARKTANALYSE: Die Bewertung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Anbieter unter Berücksichtigung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen und Zertifizierungen.
  3. VERGABESTRATEGIE: Die Entwicklung einer Vergabestrategie, die qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien integriert und Lebenszykluskosten berücksichtigt.
  4. LIEFERANTENAUSWAHL: Die Anwendung einer Nachhaltigkeits-Wertungsmatrix zur objektiven Bewertung von Angeboten und die Einbeziehung von Lebens- zykluskosten und externen Kosten.
  5. VERTRAGLICHE VERANKERUNG UND NACHHALTIGKEITSÜBERWACHUNG: Die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Verträge und die Etablierung eines kontinuierlichen Monitorings zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Kriterien.

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