Der TÜV-Verband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Die CSRD sieht vor, dass Unternehmen in der EU neben der Finanzberichterstattung künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. „Mit dem veröffentlichten Kabinettsentwurf entscheidet sich die Bundesregierung gegen eine Öffnung des Prüfmarktes und damit für eine stärkere Belastung des Mittelstandes“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Zwei Monate hat sich der Kabinettsbeschluss zur nationalen CSRD-Umsetzung verzögert. Das ernüchternde Ergebnis: Der Webfehler des Referentenentwurfs aus dem federführenden Bundesjustizministerium bleibt bestehen.“ Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass künftig nur Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen. Andere unabhängige Prüfungsdienstleister mit Fach- und Branchenkenntnissen werden ausgeschlossen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum CSRD-Referentenentwurf sind 80 Stellungnahmen eingegangen. Die deutliche Mehrheit der Verbände sprach sich für die Einbeziehung der unabhängigen Prüfdienstleister aus und warnte vor negativen Folgen. Dr. Joachim Bühler: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Regierung, die sich Erleichterungen und Entlastungen auf die Fahnen geschrieben hat, die Forderungen der Wirtschaft völlig ignoriert. Der Kabinettsentwurf wird in der Praxis nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer Belastung führen. Prüfkapazitäten werden künstlich verknappt, vorhandenes Know-how bleibt ungenutzt. Den Preis zahlt vor allem der Mittelstand. Die Regierung bevorzugt aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine einzelne Branche und schafft eine Lex Wirtschaftsprüfer. Genau das wollte der EU-Gesetzgeber mit der Option, auch unabhängige Prüfdienstleister für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, verhindern. Andere EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien und Österreich haben sich daher für die Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern entschieden.“

Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte es bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten um einen Qualitätswettbewerb gehen und nicht um einen Berufswettbewerb, der mit dem Ausschluss vorhandener Kapazitäten und Kompetenzen verbunden ist. „Dies wird weder den berichtspflichtigen Unternehmen noch der Grundidee der CSRD – der Veröffentlichung qualitativ hochwertiger und vertrauenswürdiger Nachhaltigkeitsberichte – gerecht. Es bleibt zu hoffen, dass die Parlamentarier:innen im Deutschen Bundestag nach der Sommerpause noch Nachbesserungen im Sinne der berichtspflichtigen Unternehmen vornehmen“, sagt Dr. Bühler.

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