Das Thema Steuern spielt indirekt auch eine Rolle, wenn es um das Thema Geldverteilung bei Ehepaaren geht. Das gilt vor allem bei einem finanziellen Ungleichgewicht in einer Beziehung mit Trauschein: In diesem Fall wählt derjenige mit deutlich höherem Einkommen üblicherweise Steuerklasse 3 und profitiert von geringen Steuerabzügen im Vergleich zur Steuerklasse 4, während der andere mit Steuerklasse 5 deutlich mehr Steuern zahlt als in Klasse 4. Landen sämtliche Einnahmen in einem Topf, entsteht daraus zumindest beim gemeinsamen Einkommen kein Nachteil. Behält der oder die Besserverdienende hingegen bei getrennten Konten seinen Steuervorteil für sich, wäre der andere benachteiligt. Auch hier lautet daher der Rat, sich regelmäßig über das Thema Geld auszutauschen. Haben Sie beispielsweise die ungünstige Steuerklasse 5, können Sie sich gemeinsam darauf einigen, dass die Steuer gemäß Steuerbescheid entsprechend des Anteils am Gesamteinkommen aufgeteilt wird.

Wollen Sie die mitunter hohen Steuernachforderungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung vermeiden, können Sie auch die Steuerklassen-Kombination 4/4 wählen – und würden bei einem großen Gehaltsunterschied im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Folgejahr eine hohe Erstattung erhalten. Treffgenauer ist hingegen – je nach Einkommen beider Ehepartner – die dritte Option in Form der Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Hier berücksichtigt das Finanzamt im laufenden Steuerjahr die Einkommensunterschiede.

Tipp: Sie sind verheiratet und es zeichnet sich in nächster Zeit der Bezug von Leistungen wie etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld ab? Dann ist es sinnvoll, die aktuelle Steuerklassenkombination zu prüfen. Diese Leistungen basieren auf dem Netto-Entgelt und es kann daher sinnvoll sein, frühzeitig in eine Steuerklasse mit weniger Steuerabzügen zu wechseln.

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