Als Gründe für ihr gemeinsames Engagement führen die Kammern an: Der Klimawandel ist längst Realität, lange und intensive Hitzeperioden nehmen zu. Für viele Menschen können sommerliche Hochtemperaturen zur konkreten Gesundheitsgefahr werden – vor allem auch dort, wo Menschen sich lange aufhalten: in der Wohnung, im Haus, im Stadtquartier. Laut Robert Koch-Institut starben im Jahr 2022 4.500 Menschen in Deutschland nachweislich durch Hitze, allein 1.500 Todesfälle wurden in Baden-Württemberg registriert.
Konkrete Vorschläge für Privatleute & Kommunen
In einer neuen Handreichung zeigen Landesärztekammer und Architektenkammer konkret auf, wie effektiver Hitze- und Gesundheitsschutz kurz-, mittel- und langfristig beim Planen und Bauen mitberücksichtigt werden kann. Die umfangreichen Vorschläge reichen von Flachdach- und Fassadenbegrünungen, Sonnenschutz-Nachrüstungen über die Schaffung von neuen grünen und bepflanzten öffentlichen Räumen bis hin zu Hitzeaktionspläne und Baummanagement bis zur Kartierung sogenannter Cool- und Hotspots in Städten.
„Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten“, sagt Dr. Robin Maitra, der Klimaschutzbeauftragte der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Hohe Temperaturen, zumal über längere Zeit, könnten das körpereigene Kühlsystem überlasten und zu Regulationsstörungen und Herz-Kreislaufproblemen führen. Insbesondere vulnerable Personengruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, Ältere, chronisch Kranke, aber auch Menschen mit Demenz seien besonders gefährdet. „Weil große Hitze schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat, ist Klimaschutz auch immer Gesundheitsschutz“, so Dr. Maitra.
„Bauliche Lösungsansätze gegen Hitzewellen werden von privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern noch zu selten mitgedacht“, sagt Hannes Bäuerle, der als AKBW-Landesvorstand das kammereigene Kompetenzteam Nachhaltigkeit begleitet. Dabei könnten wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Die Landesbauordnung (LBO, Paragraf 3) formuliere bislang lediglich das Erfordernis, bauliche Anlagen „so anzuordnen oder zu errichten, dass […] insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht bedroht werden“. Das sei zu wenig, so Bäuerle. Die Bevölkerung werde bislang vollkommen unzureichend vor den Folgen der Klimakrise geschützt.
Hitzeschutz im Recht verankern
Sowohl im Gesundheitswesen als auch im Bau- und kommunalen Planungsrecht müssen entsprechende Regelungen, etwa auch eine obligate Gefährdungsbeurteilung, Eingang finden. Auch ist laut dem Kammer-Bündnis Hitze als zentrales Handlungsfeld im Zivil- und Katastrophenschutz zu verankern.
Zum Download:
Gemeinsame Handreichung zum sommerlichen Wärme-/Hitzeschutz
www.akbw.de/Hitzeschutz.pdf
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