Die Stadt Frankfurt a. M. durfte einen auf einem Gehweg abgestellten Elektro-Roller umstellen lassen und die Kosten dafür der Anbieterin der E-Scooter in Rechnung stellen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. entschieden (Az.: 12 K 138/24.F).
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