Gibt es ein Verfallsdatum für Kindersitze? Gelten andere Regeln im Ausland? Kann man gebrauchte Sitze unbesorgt kaufen? In ihrer neuen Ausgabe 18 beschreibt die Zeitschrift auto motor und sport, worauf man beim Kauf achten muss.

Wann sind Kindersitze Pflicht? Jedes Kind unter zwölf Jahren oder 1,50 Metern Größe muss während der Fahrt in einem geeigneten Kindersitz untergebracht sein. Ab zwölf Jahren oder über 1,50 Metern darf es ohne separaten Sitz mitfahren, muss dann aber den Sicherheitsgurt anlegen. Ja nach Alter gibt es verschiedene Systeme. Für Babys gibt es Schalen, die auf dem Beifahrersitz montiert werden. Etwa ab 1,5 Jahren gibt es die klassischen Kindersitze mit Hosenträgergurt. Sind die Kinder zu groß für den klassischen Kindersitz, genügen Sitzerhöhungen.

Prüfsiegel kontrollieren: Seit August müssen neue Kindersitze das europäische i-Size-Prüfsiegel aufweisen, das es in drei Ausführungen gibt: UN ECE Reg. 129, UN ECE Reg. 44/03 und 44/04. Sitze ohne i-Size-Siegel dürfen nach August 2024 nicht mehr verkauft, aber noch verwendet werden. Die ältere Norm UN ECE Reg. 44 teilt sich in vier Unterkategorien auf, von denen die beiden neueren Klassen ebenfalls noch zulässig sind. Ein gebrauchter Sitz darf also noch benutzt werden, wenn er die Normen 44/03 und 44/04 erfüllt – nicht jedoch, wenn er den älteren Klassen 44/01 und 44/02 angehört. Ein Aufdruck oder Aufkleber am Sitz gibt Auskunft über das Prüfsiegel.

Gibt es ein Ablaufdatum? Nein, der Gesetzgeber erlaubt auch die Verwendung sehr alter Sitze, sofern sie über eines der drei genannten Testsiegel verfügen. Die Verwendung gebrauchter Sitze der 44/03-Klasse wird jedoch nicht mehr empfohlen, da die Norm bereits 1995 eingeführt wurde und der Sitz damit knapp drei Jahrzehnte alt sein kann. Einige Hersteller geben Empfehlungen zur Nutzungsdauer, sie liegen meist zwischen sieben und zwölf Jahren. Kunststoffe können mit der Zeit einen Teil ihrer Festigkeit verlieren, etwa durch Hitze- und UV-Einwirkung.

Gebrauchte Sitze: Beim Kauf eines gebrauchten Kindersitzes sollte man nicht nur auf die oben genannten Prüfsiegel achten. Wichtig ist auch, dass der Sitz nicht in einem Unfallfahrzeug genutzt wurde. Zusätzlich sollte man prüfen, dass die Gurtschlösser fest einrasten und sich leicht öffnen lassen und dass sämtliche Zubehörteile wie herausnehmbare Polsterelemente noch vorhanden sind.

Befestigung: Kindersitze dürfen nicht nur per Isofix-System, sondern auch per Gurt befestigt werden, wenn sie dafür vorgesehen sind. Neuere Sitze sind allerdings meist nur noch für das Isofix-System verwendbar.

Regeln im Ausland: Wer sich an die deutschen Regeln hält, ist meist auch im europäischen Ausland auf der sicheren Seite. So gelten die i-Size- und 44er-Siegel in allen EU-Staaten. In Italien müssen Kinder bis drei Jahre jedoch in Sitzen mit integriertem Alarmsignal transportiert werden, die verhindern sollen, dass sie bei Hitze im Auto vergessen werden. Doch dies gilt nur für Fahrzeuge mit italienischer Zulassung. Wer in Italien einen Mietwagen leiht, sollte einen entsprechenden Kindersitz mitbuchen. Unterschiedliche Regelungen gibt es in Europa, ab wann ein Kind vorne sitzen kann. Eine Internetrecherche etwa beim ADAC über das anvisierte Urlaubsland ist daher sinnvoll.

Redakteur: Dirk Gulde

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