Bucht man bei einer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug die Premium Economy Class und wird in die Economy Class umgebucht, reicht dieses Downgrade nicht für eine Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach die Rückbuchung keinen Mangel darstelle, der die Reise erheblich beeinträchtige (Az.: 223 C 12146/23).
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