Auch beim Verkauf frisch gepressten Orangensafts muss ein Supermarkt den Preis pro Liter oder Milliliter angeben. Denn nur dann sei dem Verbraucher ein Preisvergleich möglich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.:14 UKl 1/23).
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