Highlights:
– Sieben Projekte die insgesamt 73.334 Hektar (733 Quadratkilometer) umfassen
– Zwei kartierte und beprobte Cu-Au-Mo-Porphyr-Systeme von Vale Exploration Argentina
– 12 Porphyr-Zielgebiete, die bei historischen Explorationen identifiziert wurden
– Keine historischen Bohrarbeiten, benachbarte Projekte haben Bohrgenehmigungen erstmalig 2024 erhalten
– Straßenzugang und naheliegende Infrastruktur
– Fünfjährige Optionsvereinbarung unter der Kobrea eine 100%-ige Beteiligung am Konzessionsgebietsportfolio erwerben kann
„Die Unterzeichnung der Optionsvereinbarung stellt einen bedeutenden Meilenstein für das Unternehmen dar. Die Konzessionsgebiete weisen wenig erkundete Kupfer-Gold-Molybdän-Porphyr-Systeme in einem Porphyr-Gürtel von Weltklasse auf, wo 2024 mehrere benachbarte Projekte Bohrgenehmigungen zum ersten Mal erhalten haben“, erklärte CEO James Hedalen.
Kupferprojekte Western Malargüe
Die Kupferprojekte Western Malargüe liegen innerhalb des neogenen Porphyr-Gürtels, der sich entlang der Grenze zwischen dem zentralen Argentinien und Chile erstreckt (Abbildung 1). Dieser Gürtel von Weltklasse beinhaltet die Porphyr-Kuper-Lagerstätten Los Bronces / Rio Blanco und El Teniente, die die zweit- beziehungsweise drittgrößten Kupferlagerstätten der Welt in Bezug auf den Kupfergehalt darstellen1. Die Konzessionsgebiete befinden sich 80 Kilometer südlich von El Teniente und 70 Kilometer westlich der Stadt Malargüe.
Die Western-Malargüe-Kupferprojekte werden von sieben Mineralkonzessionsgebieten gebildet, die 73.334 Hektar umfassen: Sofi, El Perdido, Mantos de Cobre, Cuprum, Elena, Veronica und El Destino (Abbildung 2). Die Konzessionsgebiete werden als hoch aussichtsreich für Porphyr-Kupfer- und Porphyr-Kupfer-Gold-Lagerstätten erachtet. Von früheren Betreibern wurden mehrere Porphyr-Zielgebiete von der Oberfläche aus umrissen, vor allem von 2010 bis 2013 durch VALE Exploration Argentina, obwohl bisher keine Bohrarbeiten auf den Konzessionsgebieten durchgeführt wurden. Kupfer-Porphyr-Zielgebiete, die bisher umrissen wurden, weisen kilometerlange hydrothermale Alterations-Profile auf, sowie eine anomale Kupfer ± Gold ± Molybdän-Geochemie, Quarz-Stockwerk-Äderung, örtliche hydrothermale Brekzien und dazitische bis dioritische Porphyr-Intrusionen von Miozän-Alter.
Die Provinz Mendoza
Mendoza ist eine der erfolgreichsten Wirtschaftsregionen in Argentinien und verfügt über einen bi-ozeanischen Korridor, der den Atlantischen mit dem Pazifischen Ozean verbindet. Die Regierung von Mendoza hat während der letzten Jahre daran gearbeitet, die Mineralexploration und den Bergbau in der Provinz von Mendoza zu fördern. Über Impulsa Mendoza SA, ein von der Provinz Mendoza eingeführtes Medium, erstreben sie die Entwicklung einer modernen und nachhaltigen Bergbauindustrie. Ziel von Impulsa Mendoza ist es, private Investitionen in die Bergbauindustrie anzuregen und zu gewinnen, wobei sie stets Projekte mit öffentlich-privater Beteiligung anstreben.
Der Bergbaudistrikt Western Malargüe
Der Bergbaudistrikt Western Malargüe („WMMD“) (Abbildung 3) ist ein Instrument, das von der Regierung der Provinz von Mendoza über Impulsa Mendoza SA entworfen wurde, um auf die Herausforderungen zu reagieren, die die Energiewende für die Welt bedeutet. Impulsa Mendoza SA hat eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsstudie im gesamten WMMD-Gebiet erstellt. Es hat zudem Studien zum Potenzial der Geologie und der Infrastruktur unternommen, um die benötigte Zeitdauer zur Exploration von Bergbauprojekten abzukürzen.
„Diese Studien haben es ermöglicht zu bestimmen, dass die Region sehr geeignet für die Entwicklung des Bergbaus ist, da es über ein gewaltiges geologisches Potenzial verfügt und kein Wettkampf um die Nutzung von Land oder Wasser mit einer anderen produktiven Aktivität besteht.“ – Impulsa Mendoza
Bedingungen der Transaktion
Um die Option gemäß der Optionsvereinbarung auszuüben, muss das Unternehmen im Laufe der fünfjährigen Laufzeit der Optionsvereinbarung:
- den Optionsgebern insgesamt bis zu 3.500.000 Stammaktien des Unternehmens („Aktien“) wie folgt ausgeben: (i) 100.000 Aktien innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Optionsvereinbarung (das „effektive Datum“); (ii) 100.000 Aktien innerhalb von sechs Monaten ab dem effektiven Datum; (iii) 150.000 Aktien innerhalb eines Jahres ab dem effektiven Datum; (iv) 300.000 Aktien innerhalb von zwei Jahren ab dem effektiven Datum; (v) 500.000 Aktien innerhalb von drei Jahren ab dem effektiven Datum; (vi) 700.000 Aktien innerhalb von vier Jahren ab dem effektiven Datum; und (vii) 1.650.000 Aktien innerhalb von fünf Jahren ab dem effektiven Datum; und
- an die Optionsgeber Barzahlungen in Höhe der Gesamtsumme von bis zu 6.760.000 USD wie folgt leisten; (i) 10.000 USD innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Abschluss einer Absichtserklärung („Letter of Intent“) durch die Parteien hinsichtlich der Optionsvereinbarung (gezahlt); (ii) 250.000 USD innerhalb von 10 Tagen ab dem effektiven Datum; (iii) 250.000 USD innerhalb von sechs Monaten ab dem effektiven Datum; (iv) 500.000 USD innerhalb eines Jahres ab dem effektiven Datum; (v) 500.000 USD innerhalb von zwei Jahren ab dem effektiven Datum; (vi) 750.000 USD innerhalb von drei Jahren ab dem effektiven Datum; (vii) 1.000.000 USD innerhalb von vier Jahren ab dem effektiven Datum; und (viii) 3.500.000 USD innerhalb von fünf Jahren ab dem effektiven Datum.
In Abweichung von den oben beschriebenen Zahlungs- und Aktienemissionsbedingungen kann das Unternehmen eine teilweise Beteiligung an den Konzessionsgebieten wie folgt erwerben: (A) Wenn das Unternehmen nur die Zahlungen und Emissionen wie in obigen Punkten 1(i) bis (iii) und 2(i) bis (iv) ausführt, wird das Unternehmen eine Beteiligung von 15 % an den Konzessionsgebieten erwerben; (B) wenn das Unternehmen nur die Zahlungen und Emissionen wie in obigen Punkten 1(i) bis (iv) und 2(i) bis (v) ausführt, wird das Unternehmen eine Beteiligung von 25 % an den Konzessionsgebieten erwerben; und (C) wenn das Unternehmen nur die Zahlungen und Emissionen wie in obigen Punkten 1(i) bis (v) und 2(i) bis (vi) ausführt, wird das Unternehmen eine Beteiligung von 35 % an den Konzessionsgebieten erwerben.
Falls das Unternehmen und die Optionsgeber ferner zu dem Zeitpunkt, an dem eine oben beschriebene Zahlung oder Aktienemission fällig ist, nicht die nötigen Genehmigungen oder Berechtigungen („Genehmigungen“) gesichert haben, um Explorationsarbeiten auf den Konzessionsgebieten auszuüben, wird die Zeitvorgabe einer solchen Zahlung oder Aktienemission sowie jeder folgenden Zahlung und Aktienemission verschoben werden, vorbehaltlich eines maximalen Aufschubs von 18 Monaten. Wenn das Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums von 18 Monaten Genehmigungen zu einer spezifischen Teilmenge der Mineralkonzessionsgebiete, die die Konzessionsgebiete bilden (die „Gruppe-1-Konzessionsgebiete“), erhält, dann hat das Unternehmen die Option, entweder (i) die volle Zahlung und Aktienemission auszuführen, um für die gesamte Option berechtigt zu sein, oder (ii) die Zahlung und Aktienemission mit einer Minderung von 30 % auszuführen, um nur für die Option hinsichtlich der Gruppe-1-Konzessionsgebiete berechtigt zu sein, und die Option hinsichtlich der Mineralkonzessionsgebiete, die nicht in den Gruppe-1-Konzessionsgebieten enthalten sind, zu beenden. Das Unternehmen wird Anspruch auf einen zusätzlichen Aufschub von bis zu 12 Monaten haben, falls das Unternehmen zu dem Zeitpunkt, an dem eine nachfolgende Zahlung oder Aktienemission fällig ist, nicht die nötigen Genehmigungen gesichert hat.
Zum Zwecke der NSR sind die Konzessionsgebiete in fünf verschiedene Gebiete (die „NSR-Gebiete“) aufgeteilt, und das Unternehmen wird das Recht haben, die NSR von 1,5 % hinsichtlich eines NSR-Gebiets für 1.500.000 USD pro NSR-Gebiet (oder 7.500.000 USD für die NSR hinsichtlich aller Konzessionsgebiete) zurückzukaufen.
Anmerkung:
(1) Singer, D.A.; Berger, V.I.; Moring, B.C. Porphyry Copper Deposits of the World—Database, Map, and Grade and Tonnage Models, 2008: U.S. Geological Survey Open-File Report 2008–1155, p. 45 Online abrufbar unter: https://pubs.usgs.gov/of/2008/1155/
Qualifizierter Sachverständiger
Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Rory Ritchie, P.Geo., Chief Geologist und Direktor von Kobrea Exploration Corp., in seiner Eigenschaft als ein qualifizierter Sachverständiger im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 geprüft.
Für das Board of Directors
Per: „James Hedalen“
James Hedalen
CEO & Direktor
Über Kobrea Exploration Corp.
Kobrea Exploration Corp. ist ein Mineralexplorations- und -erschließungsunternehmen, dessen Schwerpunkt der Erwerb und die Exploration von Basismetallprojekten in ganz Amerika ist. Das Unternehmen besitzt die Rechte, eine Beteiligung von bis zu 100 % an den in der argentinischen Provinz Mendoza liegenden Kupferprojekten Western Malargüe zu erwerben. Kobrea besitzt außerdem eine 100%-ige Beteiligung an dem Projekt Upland Copper in der kanadischen Provinz British Columbia.
Weitere Informationen finden Sie in den Unterlagen des Unternehmens, die Sie unter www.sedarplus.ca einsehen können.
Ansprechpartner
James Hedalen
CEO & Direktor
Mobil: (778) 322-9066
E-Mail: James@kobreaexploration.com
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze in Bezug auf das Unternehmen, einschließlich Aussagen in Bezug auf (i) die Grundstücke und die Mineralienaussichten darauf, (ii) die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens im Rahmen der Optionsvereinbarung und die Ausübung der Option, (iii) den Erwerb einer Teil- oder 100%-Beteiligung an den Grundstücken durch das Unternehmen und (iv) den Rückkauf eines Teils der NSR durch das Unternehmen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „glauben“, „projizieren“, „anstreben“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „Strategie“, „Zukunft“, „Gelegenheit“, „planen“, „können“, „sollten“, „werden“, „würden“ und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die Erwartungen und Annahmen, auf denen solche zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen, angemessen sind, sollte man sich nicht vorbehaltlos auf die zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen verlassen, da das Unternehmen keine Garantie dafür geben kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung abweichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen verlangt.
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