Für Anlegende, die Laien auf dem Immobilienmarkt sind, ist es äußerst schwierig zu beurteilen, ob ein Projekt wie geplant laufen wird oder nicht. Sie können aber auf diese Punkte achten:

  • Wer per Crowdinvesting Geld anlegen will, sollte sich bewusst machen, dass das keine solide Altersvorsorge ist. Es ist eher eine Spielerei. Sie sollten dafür auch nur „Spielgeld“ benutzen, also Geld, dessen Verlust Sie ohne schlaflose Nächte verschmerzen können.
  • Haben Sie an einem Projekt Interesse, sollten Sie dies penibel prüfen. Im Blick sollten Sie vor allem haben, ob Kosten und Risiken transparent dargestellt werden, wie hoch die Kosten sind und wie realistisch der Zeitplan und die Prognosen zu Gewinnen und Renditen sein könnten.
  • Lesen Sie deshalb lieber das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) wirklich durch, bevor Sie investieren. Es ist maximal drei Seiten lang. Darin wird das zu finanzierende Projekt beschrieben, Kosten und Provisionen offengelegt, Laufzeiten und Kündigungsfristen beschrieben. Achten Sie auf klare Formulierungen. Im Zweifelsfall gilt immer: „Besser die Finger von dem Projekt lassen, als es zu finanzieren“, warnt Loipfinger.
  • Selbst Exporo rät, „nicht mehr als zehn Prozent Ihres Reinvermögens in Schwarmfinanzierungsprojekten anzulegen“. Schon diese Quote ist aber reichlich hoch bemessen. Je nach Vermögen und Risikostruktur des Wertpapierportfolios sollten dies eher deutlich weniger, aber auf keinen Fall mehr sein.
  • Sie sollten das Geld verteilen, um das Risiko zu streuen. Lieber in fünf Projekte jeweils 1.000 Euro stecken als in ein Projekt 5.000 Euro.
  • Um Angebote mit ungeklärter Baugenehmigung, langen Laufzeiten sowie mit unerfahrenen Projektentwicklern sollten Sie lieber einen Bogen machen.
  • Prüfen Sie, ob der Projektentwickler bereits andere Projekte über den Schwarm mitfinanziert hat und ob dies ohne Probleme gelungen ist.
  • Bei Fundings mit der Nummer II oder III rät Loipfinger besonders genau hinzuschauen, weil mit solchen Anschlussfinanzierungen häufig nur Vorgängerinvestments zurückbezahlt wurden, die nicht plangemäß aus dem Verkauf der Objekte bedient werden können.
  • Rechnen Sie Immer damit, dass ein Totalverlust möglich ist, und bedenken Sie: Die Rendite wird dann in der Regel selbst dann negativ, wenn das Risiko verteilt ist. Um bei dem 5.000-Euro-Beispiel zu bleiben: Wenn ein Projekt mit einer 1.000-Euro-Investition pleitegeht und alle anderen Projekte mit einem Investitionsvolumen von 4.000 Euro im Durchschnitt sieben Prozent Zinsen über eine Laufzeit von zwei Jahren abwerfen, bringt das 560 Euro Zinsen, davon gehen eventuell noch Kapitalertragssteuern ab. Bei einer Rückzahlung von 4.000 Euro sind das bestenfalls 4.560 Euro – ein Verlust von 440 Euro, der ehrlich gerechnet noch höher ist: Denn eine Festgeldanlage hätte in den zwei Jahren 350 Euro Zinsen bringen können. Am Ende wären also 5.350 Euro auf dem Konto (jeweils ohne Zinseszins gerechnet).
  • Seit dem 15. Juli 2019 gilt für alle Crowdinvesting-Projekte eine maximale Zeichnungsgrenze pro Anleger von 25.000 Euro. Wenn Sie mehr als 1.000 Euro investieren möchten, müssen Sie mindestens über 100.000 Euro Vermögen verfügen oder Sie dürfen nicht mehr investieren, als Sie in zwei Monaten durchschnittlich netto verdienen. Die persönlichen Angaben dazu machen Sie.

Was können Sie tun, wenn ein Projekt gescheitert ist oder zu scheitern droht und die Rückzahlung Ihres Geldes gefährdet ist?

Die Stiftung Warentest rät:

1. Auf die vorgeschriebenen Informationen schauen

Unternehmen, die per Crowdfunding-Plattformen Projekte finanziert und dafür Vermögensanlagen herausgegeben haben, müssen ihren Jahresabschluss spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einreichen. Wenn dieser auf unternehmensregister.de stark verspätet oder nicht abrufbar ist, ist das ein Warnzeichen. Sie haben sogar das Recht, sich den Abschluss zusenden zu lassen (Paragraf 23, Absatz 1 Vermögensanlagengesetz).

2. Selbst nach den Gründen für Probleme suchen

Sie haben festgestellt, dass Zins- oder Rückzahlungen ausgefallen sind? Dann hilft es, auf Recherchereise im Internet zu gehen. Häufig gibt es schon Foren/Initiativen von Anlegenden, die sich über ein Projekt in Schieflage austauschen. Oder Sie gründen selbst eine Interessengemeinschaft mit eigener Internetseite, wie zum Beispiel ein Anleger der Plattform Bergfürst.

3. Auf die Suche nach Mitstreitern gehen

Die Kosten für rechtliche Schritte seien bei Crowdinvestings „im Verhältnis zum Schaden oft unverhältnismäßig hoch, sie können ihn auch weit übersteigen“, warnt die Stiftung Warentest. So sehe bei 1.000 Euro das Gesetz knapp 700 Euro für Gerichtskosten und Anwaltsgebühren vor, durch zwei Instanzen wären es gut 1.500 Euro im Fall einer erfolglosen Klage. Auch ist es schwierig, Anwälte zu finden, die wegen des hohen Aufwands solche Fälle übernehmen. Anders sieht es aus, wenn sich Anleger zusammenschließen und gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen.

Wie kann ich noch mit wenig Geld in Immobilien investieren?

Hier gibt es vor allem drei Möglichkeiten:

Quellen:

Investmentcheck.de: https://www.investmentcheck.de/

https://www.investmentcheck.de/kapitalmarkt-in-der-krise/
https://investmentcheck.community/

Stiftung Warentest: https://www.test.de/Crowdfunding-Worauf-es-bei-der-Schwarmfinanzierung-ankommt-6082986-0/

https://www.test.de/Crowdfunding-Erstmals-Insolvenzverfahren-bei-Immobilienprojekt-5230204-0/
https://www.test.de/Crowdfunding-Vergleich-fuer-Exporo-Anleger-5965570-0/

Verbraucherzentrale Hessen: https://www.verbraucherzentrale.de/marktbeobachtung/crowdinvesting-informationen-fuer-verbraucher-oft-unzureichend-40639

http://unternehmensregister.de/

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://biallo.link/lzb2i7os/

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