Es ist wohl nur ein vermeintliches Entgegenkommen des Sportwettenanbieters Bet365. Wie CLLB Rechtsanwälte von Mandanten erfahren hat, bietet der Veranstalter von Online-Sportwetten ihnen eine Art Entschädigung in Höhe von 3 bis 5 Prozent ihrer Verluste an. „Darauf sollten sich die Spieler auf keinen Fall einlassen. Es zeigt nur, dass sich die Verantwortlichen bei Bet365 offenbar bewusst sind, dass sie bei Klagen auf Rückzahlung der Verluste keine Chance haben dürften“, sagt Rechtsanwalt István  Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das freiwillige Zahlungsangebot von Bet365 hängt mit Auskunftsersuchen der Spieler zusammen. Um u.a. eine Übersicht über ihre erlittenen Verluste bei Online-Sportwetten zu bekommen, beantragen sie bei dem auf Malta beheimateten Sportwettenanbieter eine Übersicht über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss diese Auskunft unverzüglich erteilt werden, spätestens nach Ablauf von vier Wochen.

Diese Frist lässt  Bet365 jedoch regelmäßig verstreichen, wie CLLB Rechtsanwälte aus Gesprächen mit Mandanten weiß. Begründet wird dies damit, dass „ausführliche Recherchen“ notwendig seien, um die Auskunft zu erteilen. Daher habe bet365 sich entschieden, „die Frist für die Beantwortung Ihres Antrags auf Zugang zu personenbezogenen Daten um zwei Monate nach Ablauf der ersten 28-Tage-Frist zu verlängern.“ „So ein eigenmächtiges Verlängern von Fristen entbehrt natürlich jeder gesetzlichen Grundlage und muss nicht hingenommen werden“, so Rechtsanwalt Cocron.

Der Sportwettenanbieter macht keinerlei Angaben, wozu eine ausführliche Recherche notwendig ist. Schließlich müssten die Daten ja elektronisch gespeichert vorliegen und ohne nennenswerten Aufwand abrufbar sein. „Hier drängt sich die Vermutung auf, dass Bet 365 Zeit gewinnen will, um die Spieler zu kontaktieren und ihnen ein Angebot zu machen“, so Cocron. Wie Mandanten bestätigen, erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Kundenservice häufig kurz nach dem Antrag auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Im Laufe des Gesprächs bietet Bet365 dann offenbar eine Zahlung in Höhe von 3 bis 5 Prozent des Verlustes an.

Das mag sich zunächst wie ein Entgegenkommen anhören, tatsächlich würden die Spieler aber viel Geld verlieren, wenn sie sich auf so ein Angebot einlassen. Denn zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass sie Anspruch auf die vollständige Rückzahlung ihrer Verluste haben, wenn der Sportwettenanbieter nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügt. „Angesichts der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und dem ausführlichen Hinweisbeschluss des BGH vom 22. März 2024, in dem er deutlich machte, dass er Online-Sportwetten in Deutschland ohne die entsprechende Genehmigung für verboten hält und die Spieler ihre Verluste zurückfordern können, ist den Anbietern offenbar bewusst, dass sie den Spielern ihre Verluste erstatten müssen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Zudem haben die Spieler natürlich auch den Anspruch, dass ihnen die angeforderten Auskünfte gemäß der DSGVO innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist erteilt werden. Hier kann auch eine kostenlose Beschwerde bei der maltesischen Datenschutzbehörde weiterhelfen. Diese hat Glücksspielanbietern bereits mit Bußgeldern gedroht, wenn sie ihren Auskunftspflichten nicht nachkommen. Ein solcher Auskunftsanspruch könne auch nicht einfach abgelehnt werden, hat der maltesische Datenschutzbeauftragte deutlich gemacht.

CLLB Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Spieler bei der Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Anbieter von Online-Glückssielen und Online-Sportwetten vertreten. Bevor Spieler sich auf vermeintliche „Vergleichsangebote“ von Bet365 oder anderen Anbietern einlassen, sollten sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um ihre Chance auf die vollständige Rückzahlung der Verluste auszuloten.

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