Eine Fahrtenbuchauflage darf nur verhängt werden, wenn es unmöglich war, den Ordnungswidrigkeiten-(OWi)-Sünder festzustellen. Unmöglich ist das aber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dann nicht, wenn sich der Übeltäter mit wenigen Klicks und einer Google-Bildersuche im Internet finden und durch einen Vergleich mit dem Messfoto identifizieren lässt (Az.: 37 K 11/23).

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