Schuldnerberatung ist ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Da der Begriff Schuldnerberater kein geschützter Beruf ist, kann sich jeder Schuldnerberater nennen und sofort Schuldnerberatung betreiben.

Johann Tillich vom Verein für Existenzsicherung e.V. fordert seit über 20 Jahren, dass eine IHK-Ausbildung geschaffen wird. An einer einheitlichen Ausbildung scheint niemand interessiert zu sein. Auch die sogenannten karitativen Schuldnerberatungsstellen wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt usw., die eine automatische Zulassung erhalten haben, haben keine staatlich fundierte Ausbildung. Auch hier findet man oft Mitarbeiter, die von Schuldnerberatung keine Ahnung haben. Eine automatische Zulassung als Schuldnerberatungsstelle bedeutet keinesfalls, dass die Mitarbeiter umfassend geschult wurden. Das einzige Qualitätsmerkmal der Wohlfahrtsverbände ist, dass sie behaupten, kostenlos zu arbeiten. Diese Aussage ist natürlich nicht richtig, da diese Stellen vom Staat finanziert werden und somit der Steuerzahler auch diese Stellen bezahlt. Natürlich gibt es auch andere zugelassene Schuldnerberatungsstellen, die eine Erlaubnis nach § 305 InsO haben.

Das sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese müssen jedoch Gebühren verlangen, da sie nicht vom Staat finanziert werden. Hier entsteht natürlich ein Ungleichgewicht, da die einen anerkannten Stellen finanziert werden und kostenlos arbeiten können und die anderen Gebühren verlangen müssen.

Das führt dazu, dass karitative Schuldnerberatungsstellen oder auch Verbraucherzentralen sehr lange Wartezeiten haben, teilweise bis zu zwei Jahren. Hier fordert Johann Tillich, Finanzexperte des Vereins für Existenzsicherung e.V., und der selbst seit über 20 Jahren als ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK tätig ist, schon seit Jahren, dass entweder alle nach § 305 InsO zugelassenen Stellen staatlich finanziert werden und kostenlos arbeiten können oder dass keine dieser Stellen staatlich gefördert wird und alle für die Bearbeitung Gebühren verlangen müssen. Dies würde natürlich die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen.

Ebenso gibt es viele qualifizierte Personen, die gerne die Tätigkeit der Schuldnerberatung von der Pike auf lernen würden. Denn dann gäbe es noch mehr spezialisierte Schuldnerberatungsstellen. Leider fehlt es hier an einer entsprechenden Ausbildung durch die IHK und auch das Verbraucherministerium oder das Justizministerium scheinen kein Interesse an der Einführung einer qualifizierten Ausbildung zu haben.

Sollte diese Ausbildung jemals kommen, müssten auch alle Mitarbeiter der karitativen Schuldnerberatungsstellen oder anderer staatlich geförderter Schuldnerberatungsstellen diese Ausbildung durchlaufen, was diese Stellen natürlich auch viel Geld kosten würde und schon deshalb kein Interesse an der Einführung dieser Ausbildung besteht. Was Johann Tillich aber am meisten stört, ist, dass auch die Verbraucherzentralen, die sich ja sonst für die Verbraucher wichtig machen, hier kein Interesse haben, diese Ausbildung einzuführen.

Hier hat Johann Tillich auch mehrere Interviews geführt. Diese sind beigefügt.

Über den Verein für Existenzsicherung e.V.

Der Verein für Existenzsicherung e.V. bietet seit 1986 Schuldnerberatung für Verbraucher und Firmen an. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Verein als gemeinnützig anerkannt. Sie unterstützen Verbraucher, Gewerbetreibende, Einzelfirmen und Kapitalgesellschaften bei Insolvenzfällen und bieten schnelle und kompetente Hilfe ohne Wartezeiten. Der Verein wird auch von Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt, der eine zugelassene Person nach § 305 InsO ist.

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