Das Land Niedersachsen gibt für die Region Hannover bis Ende 2032 ein Ziel von 0,63 Prozent Windenergiefläche für Bereiche ohne Höhenbeschränkungen vor. Regionspräsident Steffen Krach erklärt: „Wir wollen zeigen, dass auch in einem dicht besiedelten Raum wie der Region Hannover mehr möglich ist. Um unserem Ziel einer klimaneutralen Region bis 2035 möglichst nahe zu kommen, ist ein ambitionierter Windkraft-Ausbau der wichtigste Hebel, den wir haben. Das haben die Studienergebnisse zu unserem Klimaplan noch einmal deutlich unterstrichen.“ Berechnungen des Hamburg Instituts hatten im Frühjahr belegt, dass die Region ihren Strombedarf bilanziell bereits ab 2031 vollständig selbst decken könnte. Eine Voraussetzung dafür: Mehr als zwei Prozent der Regionsfläche müssen schnellstmöglich für Windenergie gesichert werden.
Schwerpunkte der Stellungnahmen
„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens und unserer Infoveranstaltungen zu möglichen Vorranggebieten hat sich unser Eindruck bestätigt, dass es für den Ausbau der Windenergie insgesamt eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gibt“, berichtet Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover. Es gebe aber auch Themen, zu denen die Einwohner*innen der Region sich in ihren Stellungnahmen kritisch geäußert hätten. Dazu gehöre zum Beispiel die gesetzliche vorgegebene Öffnungsmöglichkeit von Landschaftsschutz- und Waldgebieten für die Windenergie. „Unser Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Natur- und Artenschutz voranzutreiben. 99 Prozent der Gebiete bleiben daher unberührt“, betont der Dezernent.
Keine Veränderungen gibt es an den Vorranggebieten im Bereich Ronnenberg, Hemmingen und Pattensen. „Dort liegt mit den Vorranggebieten Linderte und Pattensen-Hiddestorf einer der räumlichen Schwerpunkte beim Windenergie-Ausbau. In den Stellungnahmen wurde die Befürchtung geäußert, dass es durch Schall und Schattenwurf zu Beeinträchtigungen für die Menschen vor Ort kommt. Wir sind überzeugt davon, dass durch die geltenden Mindestabstände zu Siedlungen und Schallgutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sichergestellt wird, dass die Belastungen in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Ganz ohne sichtbare Auswirkungen auf die Landschaft ist ein ambitionierter Windenergie-Ausbau nicht möglich“, sagt Jens Palandt. Er betont zudem die Chancen für die Region: „Kommunen und Einwohner*innen profitieren inzwischen direkt vom wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen und können sich an Bürgerwindparks immer einfacher beteiligen. Wie groß die Wertschöpfung in der Region und den Kommunen ist, wollen wir in den kommenden Monaten im Rahmen einer Studie untersuchen lassen.“
Das hat sich geändert
Der vierte Entwurf enthält keine Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung mehr. Bisher dienten Vorbehaltsgebiete als erste Suchkulisse für Kommunen, die in ihren Bauleitplänen über die Vorranggebiete hinaus zusätzliche Flächen für die Windenergie schaffen wollten. Planerische Ausschlusskriterien für die Windenergie gibt es auf diesen Flächen nicht, oft sind aber Belange des Artenschutzes noch nicht abschließend geklärt. Eine Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auf Bundesebene führt nun dazu, dass auch für Vorbehaltsgebiete ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren greift, sodass für Projekte in diesen Gebieten nach Ausweisung keine artenschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr notwendig wären. „Das ist aus unserer Sicht nicht mit einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Artenschutz vereinbar. Wir schlagen der Politik deshalb vor, auf die formelle Festlegung von Vorbehaltsgebieten zu verzichten“, sagt Jens Palandt. Aber: „Die ursprünglich vorgesehenen Vorbehaltsgebiete sind bekannt und können auch dem aktuellen Entwurf entnommen werden. Damit haben die Kommunen weiterhin einen guten Anhaltspunkt für ihre eigenen Planungen.“
Der Flächenanteil der Vorranggebiete hat sich mit dem aktuellen Entwurf von 2,47 auf 2,34 Prozent des Regionsgebiets leicht reduziert. Veränderungen gibt es unter anderem durch die Festlegung eines 400 Meter breiten Korridors für den Ersatzneubau einer Höchstspannungsleitung zwischen Landesbergen und Mehrum. Der Korridor verläuft durch den Norden und Osten der Region und muss gemäß Energiewirtschaftsgesetz aufgrund seiner großen Bedeutung für die Energiewende freigehalten werden. Weitere Anpassungen an den Vorranggebieten wurden aufgrund neuer Erkenntnisse zum Vorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten vorgenommen. So entfallen die Vorranggebiete Lenthe und Esperke wegen neuer Erkenntnisse zu Rotmilanbrutplätzen vollständig. Die Vorranggebiete Wietzenbruch Ost und West werden aufgrund von Wespenbussard- und Rotmilanbrutplätzen deutlich verkleinert. Neu hinzu kommt das Vorranggebiet Ahrbeck-Heeßel. In diesem Bereich steht ein ehemals vorhandener Brutplatz der Ausweisung nicht mehr entgegen. Alle Veränderungen und die Begründungen dafür können den Anlagen zum Entwurf entnommen werden und sind unter https://ris.hannit.de/public/vo020?VOLFDNR=2004420&refresh=false abrufbar.
So geht es weiter
Mit dem aktuellen Entwurf der Windenergie-Neuplanung beschäftigen sich am Mittwoch, 2. Oktober, 13 Uhr, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie der Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten bei einer gemeinsamen Sitzung. Wenn am 22. Oktober auch der Regionsausschuss grünes Licht gibt, soll der neue Entwurf im vierten Quartal erneut zur Beteiligung ausgelegt werden. Eine Stellungnahme wäre dann zu den geänderten Festlegungen möglich. Zum Abschluss des Verfahrens entscheidet die Regionsversammlung über die Stellungnahmen und den Entwurf und beschließt ihn gegebenenfalls als Satzung. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.
Hintergrund: Formale Änderung des Verfahrens
Die Region Hannover nimmt die Neuplanung der Windenergie-Gebiete nicht mehr im Rahmen einer Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2016 (RROP), sondern als „Sachliches Teilprogramm Windenergie“ vor. Das Sachliche Teilprogramm Windenergie ist als eigenständiger Raumordnungsplan vom RROP entkoppelt und damit auch über die Geltungsdauer des RROP 2016 hinaus rechtswirksam. Möglich macht den Verfahrenswechsel eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes.
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