Der „Grand Prix du Vin Suisse“, organisiert von der Association VINEA und dem Magazin VINUM, hat zum Ziel, die Schweizer Reben und Weine in den Vordergrund zu stellen. Die Ergebnisse der Ausgabe 2024 dieses Wettbewerbs wurden in einer Pressemitteilung vom 14. August veröffentlicht, in der die Verleihung von drei Goldmedaillen an die von Herrn Cédric Flaction geleitete Cave „Maison Rouge“ in St-Pierre-de-Clages erwähnt wurde. Da dieser am 2. September in erster Instanz wegen Betrugs mit der AOC Valais verurteilt wurde, haben der Vorstand von VINEA und die Direktion von VINUM trotz des noch laufenden Gerichtsverfahrens einstimmig beschlossen, die Cave Maison Rouge zu disqualifizieren und ihr folglich die drei Medaillen abzuerkennen.

Seit seiner Lancierung im Jahr 2004 hat sich der Wettbewerb „Grand Prix du Vin Suisse“ zur Referenzveranstaltung der Branche entwickelt und zeigt die grosse Vielfalt des Schweizer Weinbaus. Der Wettbewerb soll die individuelle Qualität der Schweizer Weine fördern, den Qualitätsstandard dieser Weine bekannt machen und diejenigen auszeichnen, die ihre Aushängeschilder darstellen. Die Bekanntgabe der Gold- und Silbermedaillen im August markiert jedes Jahr den Beginn einer umfangreichen Promotionsarbeit, die im Oktober mit der grossen „Gala des Schweizer Weins“ ihren Höhepunkt erreicht.

Die grosse „Gala des Schweizer Weins“ ermöglicht es, die besten Weine jeder Kategorie des Wettbewerbs an einem Abend auszuzeichnen, an dem nicht nur alle prämierten Winzerinnen und Winzer und Fachleute der Branche, sondern auch Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und der Fachpresse teilnehmen. Diese Gala ist im Laufe der Jahre zu einem bemerkenswerten Kommunikationsinstrument für alle Akteure der Branche geworden. Diesen Anlass mit einer Person in Verbindung zu bringen, die strafrechtlich verurteilt wurde, entspricht nicht den Leitlinien des Concours. Den Wettbewerb mit dieser Verurteilung zu assoziieren, wäre auch ein klarer Mangel an Respekt und ein enormer Imageschaden gegenüber der grossen Mehrheit der Winzerinnen und Winzer in diesem Land, welche sich dank ihrer Ehrlichkeit und Rigorosität im Arbeitsalltag auszeichnen.

Die Entscheidung des VINEA-Komitees und der VINUM-Direktion, die Cave Maison Rouge auszuschliessen und zu disqualifizieren, hat zur Folge, dass die drei Goldmedaillen, die sie im Rahmen der Ausgabe 2024 gewonnen haben, aberkannt werden. Dieser Entzug führt natürlich dazu, dass diese Weine bei der Gala des Schweizer Weins, die am 18. Oktober in Bern stattfindet, nicht mehr nominiert werden können. Die Liste der 92 nominierten Weine wurde entsprechend aktualisiert (www.grandprixduvinsuisse.ch). Zudem darf Maison Rouge den Grand Prix du Vin Suisse in seiner Kommunikation nicht mehr zitieren.

Der Vorstand von VINEA und die Direktion von VINUM bedauern den erheblichen Imageschaden, den diese Verurteilung der gesamten Walliser Weinbranche wie auch der gesamten Weinszene auferlegt.  Gleichzeitig wird jedoch auch die Mission des Concours gestärkt, nämlich die Exzellenz der Schweizer Weine zu fördern, und zwar durch Werte wie Ehrlichkeit, Strenge und Respekt gegenüber allen Akteuren der Branche.

 

Über die Intervinum AG

VINUM, ein europaweites Special-Interest-Magazin für Wein, erscheint seit 1980 und erreicht mit drei länderspezifischen Ausgaben monatlich wein- und genussaffine Leserinnen und Leser in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich. VINUM zeigt seit Jahrzehnten, wie man die Essenz aus der faszinierenden Genussmaterie Wein herausfiltert. Neben den Magazinen machen zahlreiche Themen- und Regionen-Specials, Online-Plattformen, Apps, Bücher, Social Networks, Awards (z.B. «Grand Prix du Vin Suisse», «Deutscher Rotweinpreis» u.v.m.) und Events VINUM zu einer grossen internationalen Medienmarke.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Intervinum AG
Thurgauerstrasse 66
CH8050 Zürich
Telefon: +41 (44) 2685240
Telefax: +41 (44) 2685205
https://www.vinum.eu

Ansprechpartner:
VINUM Redaktion
Telefon: +49 221 42338-438
Fax: +49 221 42338-804
E-Mail: redaktion@vinum.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel