Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten, denn der passende Krankenversicherungsschutz hängt von vielen Faktoren ab: dem Beruf, dem Einkommen, der persönlichen Lebensplanung sowie möglichen Vorerkrankungen. Die meisten Arbeitnehmer sind in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Nur wenige können eine private Krankenversicherung abschließen: Selbstständige, Beamte sowie Beschäftigte, die mehr als 69.300 Euro brutto im Jahr 2024 verdienen. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze passt der Gesetzgeber regelmäßig an. Angestellte, die weniger Lohn nach Hause bringen, müssen sich gesetzlich versichern. Liegt ihr Jahressalär über der Versicherungspflichtgrenze, können sie sich auch für eine private Krankenpolice entscheiden – sofern sie die obligatorische Gesundheitsprüfung bestehen. Haben Sie die Wahl, sollten Sie diese wohlüberlegt treffen und sich vorher beraten lassen, denn später können Sie nicht so einfach von der privaten wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Als Privatpatient oder Privatpatientin sollten Sie über genügend finanzielle Rücklagen verfügen, denn Behandlungskosten müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Die Rechnungen reichen Sie zur Erstattung ein.  

Dass ein Wechsel zwischen PKV und GKV politisch nicht gewollt ist, liegt auf der Hand.  Private Versicherungsunternehmen kalkulieren ihre Prämien nach dem Risiko. Sind Sie jung und gesund, bekommen Sie einen umfassenden Gesundheitsschutz zum günstigen Tarif. Im Alter, wenn sich die Arztbesuche häufen, steigen die Beiträge dafür stark an. Wer mit 35 eine private Police abschließt, zahlt laut Stiftung Warentest im Rentenalter mindestens das Dreifache.

Das gesetzliche Versicherungssystem funktioniert hingegen nach dem Solidarprinzip: Junge Gesunde zahlen für alte Kranke mit. Die Beiträge bemessen sich nach dem jeweiligen Einkommen. Gutverdienende gesetzlich Versicherte zahlen also mehr in den gemeinsamen Topf: Derzeit 14,6 Prozent ihres Arbeitseinkommens plus einen kassenabhängigen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, der – je nach Anzahl der Kinder – zwischen 2,4 und 3,4 Prozent liegt. Wer keinen Nachwuchs großzieht, zahlt vier Prozent. Kassenbeiträge fallen jedoch nur bis zu einem Verdienst von 5.175 Euro im Monat an (62.100 Euro im Jahr 2024). Auch diese Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, wird jährlich angepasst. Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt aktuell 1.019,48 Euro (mit einem Kind). Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Selbstständige und Freiberufler müssen den Betrag jedoch alleine schultern. Im Alter, wenn das Einkommen meist geringer ausfällt, sinken die Beiträge deutlich.

Tipp: Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind immer kassenabhängig und daher bei manchen Krankenkassen höher als bei anderen. Als gesetzlich Versicherte sollten Sie die Zusatzleistungen Ihrer Krankenkasse unter die Lupe nehmen. Denn in manchen Fällen lässt sich durch einen Krankenkassenwechsel ordentlich Geld sparen.

Wichtig zu wissen: Sozialversicherungsbeiträge von Pflichtversicherten berechnen sich auf Basis des Arbeitseinkommens beziehungsweise der Rente. Bleiben Sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden aber auch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen und Zinserträge zur Beitragsberechnung herangezogen.

Wer später nur eine geringe Rente erwartet und auf kein nennenswertes Vermögen zurückgreifen kann, ist daher in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben. Auch Familien profitieren, weil sie Kinder beitragsfrei mitversichern können. Privatversicherte hingegen zahlen für den Nachwuchs extra. Jedes Kind braucht eine eigene Police, selbst wenn der Partner oder die Partnerin gesetzlich versichert ist. Die Krankenversicherung muss über den Hauptverdiener erfolgen, und das ist meist der Privatversicherte.

Tipp: Welche Voraussetzungen für die Familienversicherung gelten und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de. Häufig bieten die gesetzlichen Kassen auch Zusatzleistungen für Familien an.

Wem der Status als Privatpatient wichtig ist, sollte frühzeitig finanziell vorsorgen, rät Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. “Große Beitragssprünge der privaten Krankenversicherung können manche Verbraucher nicht so einfach bezahlen”, sagt der Experte. Letztes Jahr verteuerten sich die Tarife im Durchschnitt um sieben Prozent. “Was Sie in jungen Jahren an Beiträgen sparen, sollten Sie diszipliniert sparen und anlegen, um höhere Beiträge im Alter abfedern zu können”, empfiehlt der Verbraucherschützer, der die Abteilung Versicherungen, Pflege und Gesundheit leitet.

Tipp: Wie Sie sich mit geschickter Geldanlage ein Vermögen aufbauen können, verrät Ihnen ein weiterer Ratgeber auf biallo.de.

Wird das Geld später knapp, etwa weil Sie als Selbstständiger weniger verdienen als geplant, ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig. Besser ist es, sich frühzeitig für eine Absicherung zu entscheiden, die zur jeweiligen Lebensplanung passt. Individuelle Fragen sollten Sie mit den Beratern und Beraterinnen der Verbraucherzentralen, Krankenkassen, qualifizierten Versicherungsmaklern oder der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (https://patientenberatung.de/) besprechen.  “Berater müssen auch darauf hinweisen, dass die Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich ist”, sagt Verbraucherschützer Grieble. Zum Teil erschweren gesetzliche Hürden einen Wechsel von der PKV zur GKV oder machen ihn unmöglich.

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