Am Ufer des Ober-Mooser Sees wurden mehrere Schwäne tot aufgefunden, bei denen durch molekularbiologische Untersuchungen im Landeslabor in Gießen ein Influenzavirus nachgewiesen wurde, das für die Geflügelpest verantwortlich ist.

Wahrscheinlich wurde das Virus durch Zugvögel eingeschleppt, möglich ist auch, dass die Schwäne sich bei einheimischen Wasservögeln angesteckt haben.

Das Geflügelpestvirus ist nach Einschätzung des Nationalen Referenzlabors in Deutschland inzwischen endemisch, das heißt, die Geflügelhalter müssen jederzeit mit dem Vorhandensein des Virus in der Umwelt rechnen, wobei die Gefahr im Winter bei Nässe und Kälte besonders groß ist, weil das Virus unter diesen Bedingungen besonders lange in der Umwelt infektiös bleibt.

Insbesondere im Bereich Freiensteinau Ober-Moos, aber auch in anderen Gebieten im Vogelsbergkreis sind deshalb die Geflügelhalter aufgerufen, durch Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen ihrer Geflügelhaltungen die Einschleppung des Virus und seine Verbreitung zu verhindern.

Die Infektion mit dem Influenzavirus führt bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen.
Laut Robert Koch-Institut wird das Risiko einer Übertragung auf den Menschen durch die aktuelle, in Deutschland vorhandene, Virusvariante als gering eingeschätzt.
Übliche Hygienemaßnahmen sollten bei Kontakt mit verdächtigen Vögeln jedoch immer ergriffen werden.

Hühnervögel sind besonders empfindlich und sterben schnell und plötzlich, während Wasservögel weniger empfindlich sind. Diese können deshalb jedoch das Virus weit verbreiten ohne selbst zu erkranken.

Kühlere Temperaturen, Feuchtigkeit und eine schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern der Influenza-Viren in der Umwelt.

Zu beachten sind auch indirekte Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Oberflächenwasser aus Bächen oder Teichen als Tränke oder Bad, verunreinigte Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren und Fahrzeuge.

Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:

  1. Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem, festen Dach und vogeldichten Netzen/-gittern an den Seiten.
  2. Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern. beziehungsweise Schuhwechsel am Stalleingang.
  3. Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel lagern.
  4. Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  5. Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.

Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs-oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641/977-6800 zu informieren.
Die verendeten Tierkörper werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.

Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.

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