Die Ökodesign-Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und markiert einen Meilenstein in der europäischen Politik für nachhaltige Produkte. Sie baut auf der bisherigen Ökodesign-Richtlinie auf und erweitert deren Anwendungsbereich.

Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Produktes zu verlängern, Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern und die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, damit nachhaltigere Produkte zur Norm werden.

Die neue Ökodesign-Richtlinie (ESPR) im Kontext des Green Deals

Die Ökodesign-Verordnung ist eng mit den Zielen des Green Deal der EU verknüpft, der bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft anstrebt. Ein wichtiger Bestandteil des Green Deal ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, bei der Materialien und Ressourcen so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.

Durch die Einführung von Ökodesign-Anforderungen an eine Vielzahl von Produkten will das europäische Parlament dafür sorgen, dass diese so gestaltet sind, dass sie ihren Energie- und Ressourcenverbrauch über den gesamten Lebenszyklus hinweg minimieren und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit erhöht wird.

Somit werden sie langlebiger, wodurch die Nachfrage nach Rohstoffen reduziert und die Umwelt geschont wird.

Wann tritt die Richtlinie in Kraft?

Am 18.07.2024 ist die Verordnung bereits rechtsverbindlich geworden. Seitdem hat die EU-Kommission bis März 2025 Zeit einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Bestimmungen erarbeitet werden sollen.

Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von neuen Vorschriften für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen bis Ende 2025 in Kraft treten werden.

Was genau beinhaltet die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte?

Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Verordnung als Teil des EU-Green Deal und der Bestrebungen für eine klimaneutrale Wirtschaft entwickelt. Die bisherige EU-Ökodesign-Richtlinie konzentrierte sich seit 2005 hauptsächlich auf energieverbrauchsrelevante Produkte, wie z.B. Haushaltsgeräte.

Diese geht jedoch einen entscheidenden Schritt weiter: Sie erstreckt sich auf eine breitere Palette von Produktgruppen, darunter Textilien, Stahl, Aluminium und Eisen und stellt sicher, dass nachhaltige Produkte künftig zum Standard in Europa werden. Zudem werden neue Anforderungen an bestimmte Informationen gestellt.

Es muss der CO2-Fußabdruck für Produkte ausgewiesen werden. Zudem legt die Ecodesign for Sustainable Products Regulation fest, wie Produkte während ihrer gesamten Lebensdauer gestaltet und hergestellt werden müssen, um ihre Umweltauswirkungen zu minimieren.

Die Version zielt darauf ab, dass Produkte so konzipiert sind, dass sie reparierbar, langlebig und energieeffizient sind. Außerdem werden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und die Ressourceneffizienz gestellt.

Ziel der neuen Ökodesign-Verordnung: Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP)

Die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und die Reduzierung der Umweltbelastung durch Produkte zu soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Der Einführung des Digitalen Produktpasses wird hier eine zentrale Rolle zugeteilt:

  • Reparierbarkeit und Langlebigkeit: Hersteller müssen gewährleisten, dass ihre Produkte leicht zu reparieren und zu warten sind, um ihre Lebensdauer zu verlängern. Dies reduziert den Bedarf an neuen Produkten und trägt so zur Ressourceneffizienz bei.
  • Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte: Die Verordnung enthält ein Verbot der Vernichtung von unverkauften, noch funktionstüchtigen Produkten. Dies soll Verschwendung und unnötige Umweltbelastungen verringern.
  • Digitaler Produktpass (DPP) und Transparenz: Ein zentrales Element ist die Einführung des Digitalen Produktpasses, der Informationen zur Herkunft, zur Reparierbarkeit und zu den Umweltauswirkungen eines Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg liefert. Insbesondere der Product Carbon Footprint wird hier als entscheidendes Element gesehen. Dies ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, fundierte Entscheidungen beim Kauf zu treffen.
  • Kreislaufwirtschaft und Recycling: Durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft wird sichergestellt, dass die Rohstoffe eines Produkts nach dem Ende seiner Lebensdauer wiederverwendet oder recycelt werden können. Dies ist ein zentraler Punkt der Vorschrift, da der Rohstoffverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen erheblich reduziert werden sollen.
  • Einheitliche Standards: Die Ökodesign-Verordnung legt einheitliche Anforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten fest, was die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Binnenmarkt stärkt. Hersteller müssen sich an dieselben Mindestanforderungen halten, egal in welchem EU-Land ihre Produkte verkauft werden.

Welche Produkte fallen unter den Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung?

Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie wird die Ökodesign-Verordnung, wie bereits erwähnt, deutlich mehr Produktgruppen umfassen. Besonders im Fokus stehen Produkte aus Stahl, Aluminium und Eisen, die in vielen Industriezweigen eine zentrale Rolle spielen.

Diese Materialien sollen durch effizientere Herstellungsprozesse und höhere Recyclingquoten umweltfreundlicher werden. Somit wird für all diese Produkte auch der CO2-Fußabdruck als verpflichtender Bestandteil gefragt sein von den Produzenten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Textilien, die als einer der größten Verursacher von Umweltverschmutzung gelten. Die Europäische Kommission plant, strenge Regeln für die Herstellung und das Design von Textilien einzuführen, um zu gewährleisten, dass diese langlebiger, reparierbar und einfacher zu recyceln sind.

Vorteile für Verbraucher und Unternehmen durch Digitalen Produktpass

Die Ökodesign-Verordnung bietet sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen Vorteile. Für Konsumenten bedeutet dies, dass sie Zugang zu langlebigeren, reparierbaren und umweltfreundlicheren Produkten haben werden.

Außerdem sorgt die Einführung des Digitalen Produktpasses für mehr Transparenz, sodass Kunden besser nachvollziehen können, welche Produkte wirklich nachhaltig sind. Beispielsweise können Verbraucher nachvollziehen, wie hoch der Product Carbon Footprint ist.

Durch die Verordnung werden Unternehmen dabei ermutigt, ihre Produktionsprozesse zu optimieren und nachhaltige Produkte zu entwickeln. Langfristig profitieren sie von den Ökodesign-Anforderungen, da sie durch die Verbesserung ihrer eigenen Produktion und den Fokus auf Ressourceneffizienz ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können.

Gibt es eine Regulierungsbehörde zur Kontrolle über die Einhaltung der Verordnung?

Marktüberwachungsbehörden werden eine wichtige Rolle spielen, um sicherzustellen, dass alle Produkte die neuen Standards erfüllen. Diese Überwachung garantiert den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.

Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte: Unser Fazit

Die neuen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die Kreislaufwirtschaft in Europa zu fördern und nachhaltige Produkte zum Standard zu machen. Sie stellt sicher, dass Produkte in der EU künftig so gestaltet werden, dass sie über ihre gesamte Lebensdauer hinweg möglichst geringe Umweltbelastungen verursachen.

Dies ist nicht nur im Sinne des Green Deal, sondern auch ein Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, die sich an die neuen Regeln anpassen. Die EU zeigt damit, dass sie ihre Verantwortung im globalen Kampf gegen den Klimawandel ernst nimmt.

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Über die greenable GmbH

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