
Regress: Praxisbesonderheiten glaubhaft machen
Nicht bezahlte, aber erbrachte Leistungen, gekürzte Honorare und Regresse sind seit Jahren ein Ärgernis für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Die Anerkennung von Praxisbesonderheiten kann jedoch einem drohenden Regress bei Richtgrößenüberschreitungen und Honorarkürzungen vorbeugen. Unter Praxisbesonderheiten sind individuelle Merkmale oder Eigenheiten einer Mehr