Denn dahinter lauert oft eine Falle: "Statt des erhofften Geldsegens erhalten die Kundinnen und Kunden eine Rechnung." Der Grund: Statt einer Kreditvermittlung haben Kunden eine sogenannte kostenpflichtige Finanzsanierung beauftragt. "Das ist nichts anderes als eine gewerbliche Schuldnerberatung", erklärt der Finanzexperte Johann Tillich.
"Allerdings ohne jede Garantie, dass sich die Situation des Verbrauchers verbessert." Nicht einmal einen Tätigkeitsnachweis müsse der Finanzsanierer dem Kunden vorlegen, kritisiert Johann Tillich. "Das heißt, Verbraucher müssen eine Rechnung bezahlen, ohne dass der vermeintliche Vermittler nachweisen muss, dass er die geschuldete Leistung erbracht hat."
Vorsicht vor "Finanzsanierung" im Kleingedruckten
Auch wenn die finanziellen Sorgen groß sind: Gerade bei solchen Versprechungen sollten Kunden keine Verträge unterschreiben, die sie nicht genau gelesen haben. "In den Verträgen tauchen der Begriff ‚Finanzsanierung‘ und die Vergütungsvereinbarung oft nur im Kleingedruckten auf, dann lieber die Finger davon lassen", rät der Finanzexperte Johann Tillich.
Wichtig zu wissen: Kreditvermittler haben nur dann Anspruch auf ein Entgelt, wenn aufgrund ihrer Bemühungen ein Kredit bewilligt und ausgezahlt wird. Diese Vergütung muss schriftlich vereinbart und im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote meiden, bei denen eine Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme verlangt wird. Oft wird auch zu Unrecht ein Entgelt verlangt. Hier sollten sich Betroffene wehren und fachkundigen Rat einholen.
Diese versprechen in den Telefonaten Hilfe und suggerieren den Hilfesuchenden, dass diese ein Darlehen erhalten. Dies ist jedoch nicht der Fall, sondern es wird nur eine Regulierung in Höhe der Schulden versprochen. Ein Darlehen gibt es nicht. Schuldenregulierung ist reine Abzocke, da in den meisten Fällen die Raten in die Taschen der Schuldenregulierer fließen und nicht an die Gläubiger.
Dies zeigt auch die ZDF-Reportage unter:
Deine Schulden, ihr Profit – ZDFmediathek
Der Verein für Existenzsicherung e.V. bietet seit 1986 Schuldnerberatung für Verbraucher und Firmen an. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Verein als gemeinnützig anerkannt. Sie unterstützen Verbraucher, Gewerbetreibende, Einzelfirmen und Kapitalgesellschaften bei Insolvenzfällen und bieten schnelle und kompetente Hilfe ohne Wartezeiten. Der Verein wird auch von Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt, der eine zugelassene Person nach § 305 InsO ist.
Möchten Sie mehr über ihre Dienstleistungen oder Kontaktinformationen erfahren?
Weitere Informationen
www.vfe-schuldenberatung.de
Verein für Existenzsicherung e.V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: +49 (8131) 932-98
Telefax: +49 (8131) 996-536
http://www.vfe.de
Pressesprecher, Chefredakteur, Unternhemenskommunikation, Vorstand
Telefon: +49 (8131) 93298
Fax: +49 (8131) 996536
E-Mail: johann.tillich@vfe.de