Wer keine Straftaten begeht, sieht niemals ein Gefängnis von innen, oder? Falsch! Im Jahr 2011 erhielten in Bayern 111 Personen Haftentschädigung für insgesamt 10.364 zu Unrecht erlittene Hafttage. Das Bundesland war damit Spitzenreiter, in Berlin waren es „nur noch“ 79 Personen mit 6.373 Hafttagen. Für Außenstehende mag das im Hinblick auf die Bevölkerungsdichte wenig sein, für Betroffene ist jeder einzelne Hafttag zu lang. Aber was tun, wenn das Gericht ein falsches Urteil fällt und eine Strafe ergeht, obwohl der Angeklagte Unschuldig ist? Viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr.

Es beginnt mit der falschen Beschuldigung

Eigentlich war die Welt noch in Ordnung, doch plötzlich liegt eine Vorladung zur Polizei im Briefkasten, als Beschuldigter! Wer sich keiner Schuld bewusst ist, fällt in dieser Situation nicht selten aus allen Wolken. Wie kann sowas passieren? Jeder Mensch hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Person anzuzeigen. Die Polizei sammelt und sichtet Beweise, verhört Beschuldigte und Zeugen, bevor die Akten schließlich weiter zur Staatsanwaltschaft gehen. Aber wie kommt es überhaupt zu falschen Beschuldigungen?

Der erfahrene Strafanwalt Nikolai Odebralski hat während seiner Karriere die unterschiedlichsten Situationen erlebt. „Manchmal glaubt der Anzeigensteller wirklich, dass er einen Straftäter vor sich hat“, erklärt der Anwalt. Die Beschuldigung ist in diesem Fall zwar falsch, die Anzeige wurde aber nicht aus boshaften Gründen gestellt. Es geht aber auch anders. „Wir erleben in der Praxis unterschiedliche Situationen“, berichtet der Experte und fährt fort: „Oft steckt Rache hinter einer bewusst falschen Anzeige oder der Wunsch, einer Person empfindlichen Schaden zuzufügen.“

Welche Intention auch dahinter steckt, falsche Verdächtigungen und eine Anzeige sind für die betroffene Person ein großer Schock. Allerdings ist der Brief mit der Vorladung noch die harmloseste Variante. Es geht auch schlimmer, weiß Nikolai Odebralski: „Morgens klingelt die Polizei mit dem Durchsuchungsbefehl und nimmt die beschuldigte Person fest. Elektrogeräte, Geld, alles wird beschlagnahmt, der Betroffene weiß oft nicht mal, wie ihm geschieht“, schildert er Fälle, die er als Anwalt immer wieder erlebt. Er rät betroffenen Personen zur Ruhe und zur Kooperation mit den Beamten, allerdings ohne etwas zu unterschreiben oder eine Aussage zu tätigen. „Die einzig richtige Handlung ist in diesem Fall die Kontaktaufnahme mit mir oder einem anderen Strafverteidiger.“

Falsches Urteil bei Gericht – die Katastrophe ist perfekt

Odebralski ist im Ernstfall 24/7 für Betroffene erreichbar und setzt sich umgehend für seine Mandanten ein. Wie seine Erfahrungen zeigen, endet der Albtraum für viele unschuldig beschuldigte Personen spätestens vor Gericht. Allein im April und Mai 2024 gelang es ihm in drei Fällen, Strafverfahren wegen sexueller Belästigung und sogar Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen einstellen zu lassen. Nicht immer läuft es jedoch so glimpflich ab. „Drei Prozent aller Wiederaufnahmeverfahren sind jährlich erfolgreich“, berichtet der Anwalt für Wiederaufnahmen und wird dann deutlicher. „Drei Prozent klingt wenig. Faktisch bedeutet das aber, dass drei von 100 Personen unschuldig oder falsch verurteilt wurden.“

Nach Sicht des Anwalts sind das drei Prozent zu viel. Das alte Motto: „Recht haben und Recht bekommen“, zeigt in diesen Fällen ganz klar seine Grenzen. Wer zu Unrecht verurteilt wird und ins Gefängnis geht, verliert schnell den Glauben an das Justizsystem. Die Chancen sind denkbar schlecht, insbesondere wenn kein erfahrener Strafverteidiger verfügbar ist. Odebralski kennt die Verzweiflung von Menschen, die zu Unrecht einer Straftat bezichtigt werden und um ihr Leben fürchten. „In Deutschland wird niemand zum Tode verurteilt“, erklärt der Experte, fügt dann aber die traurige Wahrheit hinzu: „Wer im schlimmsten Fall über Jahre hinweg im Gefängnis sitzt, verliert das Leben, was er kannte, ebenfalls.“ Verlust des Arbeitsplatzes, der Freunde, Familie und oft auch der körperlichen und psychischen Gesundheit lassen sich durch die staatliche Entschädigung nicht wiedergutmachen.

Nikolai Odebralski hat einen Rat an alle, die zu Unrecht beschuldigt oder auch verurteilt wurden. „Es ist nie zu spät, selbst bei einem rechtskräftigen Urteil“, informiert der Strafverteidiger. In Deutschland gibt es die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens. Odebralski begleitet Mandanten hindurch, allerdings nur unter einer Bedingung. „Es muss eine reelle Chance auf Erfolg geben. Die Betroffenen sind oft finanziell am Ende, es ist ihre letzte Chance und Hoffnung. Wenn ich mir sicher bin, dass es keine Hoffnung gibt, steht Ehrlichkeit für mich über Einkommen“, so der Anwalt. Im Idealfall kontaktieren ihn betroffene Personen aber schon viel früher, nämlich wenn sie beschuldigt wird. Mit einer guten Strafverteidigung ist es in den meisten Fällen möglich, ein falsches Urteil sicher zu verhindern.

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