Für den Vorstand der Lebenshilfe Bocholt-Rhede-Isselburg e.V. sowie die Geschäftsführung der Lebenshilfe Bocholt Wohnen gemeinnützige GmbH hat Rechtsanwalt Sebastian Scheuer von der Kanzlei Stellmach & Bröckers als Generalbevollmächtigter Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht in Münster gestellt. Das Gericht folgte den Anträgen und bestellte Dr. Ria Brüninghoff von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zur vorläufigen Sachwalterin in diesen beiden Verfahren, um die Interessen der Gesamtgläubigerschaft zu wahren.

„Die Kostenstruktur der Lebenshilfe befindet sich in Schieflage, da die Ausgaben trotz pandemiebedingter Sondereffekte insgesamt den Umsätzen davongelaufen sind“, erläutert der Generalbevollmächtigte. „Wir sehen gute operative Sanierungsperspektiven. In der Eigenverwaltung bleiben den Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Angehörigen und Betreuern die bisherigen Ansprechpartner erhalten. Die Vereinstätigkeit und die Betreuungsleistungen werden fortgeführt“.

Bereits im Vorfeld der Anträge hat das Team, das die Sanierung weiter konzipieren und umsetzen soll, Verbindung mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverbands e.V. und dessen verbandseigenen Beratungsgesellschaft aufgenommen.

Die Lebenshilfe Bocholt Wohnen gGmbH betreut und pflegt mit rund 100 Mitarbeitenden und fünf Auszubildenden Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Bocholt. Die Gesellschaft erbringt im Schwerpunkt Leistungen der sozialen Teilhabe für 54 Bewohner in sechs Wohngruppen im Wege der sogenannten „Besonderen Wohnform“ an den Standorten Pendeweg, Werther Straße und Dinxperloer Straße.

Der 1964 gegründete Lebenshilfe Bocholt-Rhede-Isselburg e.V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder mit und ohne Behinderung. Die Aktivitäten des Vereins in den Bereichen Bildung, Schulbetreuung oder Sport und Freizeit werden für die Menschen in der Region weiter angeboten.

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