Für Laien ist das Thema Recht eine große Herausforderung. Ständig verändern sich Gesetze, die Rechtsprechung ist komplex wie nie zuvor. Wer als Beschuldigter in einer Strafsache angezeigt wurde, erhält in der Regel zunächst eine Vorladung durch die Polizei. Das kann Panik auslösen, insbesondere wenn sich die betroffene Person keiner Schuld bewusst ist. Der erste Impuls führt viele Betroffene zur Polizei, denn wer Recht hat, sollte es natürlich auch bekommen. Ganz so einfach funktioniert es nicht und eine polizeiliche Aussage kann für den Beschuldigten oft negativere Auswirkungen haben als Schweigen. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.

Der Strafverteidiger ist von Anfang an eine zuverlässige Begleitung

Was tun, wenn eine polizeiliche Vorladung im Briefkasten landet? Diese Not erleben Menschen in Deutschland tagtäglich. Eine solche Ladung sagt zunächst einmal gar nichts aus, denn Anzeigen darf jeder jeden. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt und Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt. Es ist für Beschuldigte allerdings wichtig, sich so früh wie möglich an einen Strafverteidiger zu wenden. Von einer Aussage bei der Polizei hingegen raten erfahrene Verteidiger in den meisten Fällen ab. 

Ohne anwaltlichen Background zur polizeilichen Vorladung? Das ist für Nikolai Odebralski, Strafverteidiger aus Essen, ein großer Fehler. „Die Befragung bei der Polizei erfolgt nicht objektiv“, erklärt der erfahrene Anwalt. „Beamte werden teilweise darauf geschult, Beschuldigte in Widersprüche zu verstricken und sie mit Fangfragen in die Irre zu führen“, erklärt der Strafverteidiger weiter. Die Polizei ist dem Beschuldigten überlegen, insbesondere weil viele Betroffene sehr nervös sind und nicht angemessen reagieren können.

Das Problem an der Sache ist, dass solche Widersprüche in die Akten gelangen und bei Gericht negativ gegen die beklagte Person verwendet werden können. Odebralski empfiehlt betroffenen an dieser Stelle, sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen. „Meine Mandanten rufen mich an, sobald sie ein Vorladungsschreiben in den Händen halten“, erklärt er. Weiter führt er aus, dass er in der Regel von der Wahrnehmung des Termins abrät und die Verteidigung übernimmt. „Wir brauchen dann erst einmal Akteneinsicht“, so der Strafverteidiger. „Nur wenn wir den Stand der polizeilichen Ermittlungen kennen, können wir angemessen handeln,“ berichtet er weiter.

Strafverteidigung in vielen Situationen unverzichtbar

Mit über zehn Jahren Erfahrung ist Strafverteidiger Nikolai Odebralski nicht nur Ansprechpartner bei einer polizeilichen Vorladung, sondern steht auch in vielen anderen Situationen für seine Mandanten parat. „Ich bekomme manchmal verzweifelte Anrufe von Angehörige, wenn ein Familienmitglied festgenommen wurde“, berichtet er aus der Praxis. In solchen Fällen ist er 24 Stunden täglich per Handy erreichbar. Er weiß, dass die Polizei eine Person für maximal 48 Stunden festhalten kann, danach ist die Überstellung in U-Haft Pflicht. Die Betroffenen wissen das aber oft nicht und geraten folglich in Panik.

„Wurde eine Person festgenommen, fahre ich zur JVA und spreche persönlich mit ihr. Ich kläre die Umstände, die zur Festnahme geführt haben und bringe für Angehörige und betroffene Person Licht ins Dunkel“, erklärt der Strafverteidiger. Da diese Gespräche streng vertraulich sind, darf Odebralski allein mit seinem Mandanten sprechen. Geht es um Haftrichter, begleitet der Anwalt seine Mandanten. In vielen Fällen gelingt es ihm, die Freilassung zu erreichen.

Allein in den Monaten Mai und April 2024 hatte Nikolai Odebralski als Strafverteidiger mehrere Erfolge zu verzeichnen. Unter anderem wurde ein Fall wegen vermeintlicher Vergewaltigung in Krefeld eingestellt. Zwei weitere Verfahren wegen sexuellem Missbrauch und sexueller Belästigung wurden vor Gericht ebenfalls eingestellt, aus Mangel an Beweisen. Doch auch bei einer vorliegenden Tat gelingt es dem erfahrenen und empathischen Strafverteidiger, für seine Mandanten die bestmögliche Lösung zu erwirken. So sorgte seine Verteidigungsstrategie dafür, dass ein Polizeibeamter wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. „Je früher potenzielle Mandanten mit mir in Kontakt auftreten, desto besser für das kommende Verfahren“, stellt Nikolai Odebralski klar. „Am besten sofort anrufen, sobald der erste polizeiliche Brief ins Haus flattert.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Nikolai Odebralski Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Telefon: +49 (201) 747188-0
Telefax: +49 (201) 747188-29
http://www.ra-odebralski.de

Ansprechpartner:
Jakob Friesen
ROCKET BACKLINKS GmbH
E-Mail: jakob.friesen@rocket-backlinks.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel