Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte in einem Urteil die Rechte der Betroffenen eines Facebook-Datendiebstahls und senkte die Hürden für Schadensersatzansprüche. Betroffene müssen laut ARAG Experten lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, ohne dass ein konkreter Missbrauch der Daten oder eine besondere Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss. Zum ersten Mal nutzte der BGH das sogenannte Leitentscheidungsverfahren, was für Tausende ähnliche Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten richtungsweisend ist. Der Schadensersatz bleibt bei einem reinen Kontrollverlust allerdings auf etwa 100 Euro begrenzt, gefordert wurden von einem Geschädigten 1.000 Euro (AZ: VI ZR 10/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.